Für die Kommunen ist das Volksbegehren gut umsetzbar, weil sie selbst bestimmen dürfen, wie Artenschutz geht und ihnen die Kosten ausgeglichen werden müssen. Bei den Bauern darf man aber schon die Freiheit einengen. Dabei steht doch im Grundgesetz: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich!
Wenn unser Berufsverband noch einen Rest Mut hat, verklagt er jetzt die CSU wegen Bruch des Gleichheitsgrundsatzes im Grundgesetz. Ansonsten rate ich zur Auflösung des Verbandes wegen Überflüssigkeit. Für die Herren, die diese Posten besetzen, finden sich mit Sicherheit ein paar CSU-Positionen zur Versöhnung.
Karlheinz Gruber, 94060 Pocking