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Welche Marktfrüchte für 2016 anbauen?

Lesezeit: 7 Minuten

In diesen Wochen beginnt die Herbstbestellung. Was ist bei der Anbauplanung zu berücksichtigen? Welche Kulturen lassen in der neuen Saison die besten Deckungsbeiträge erwarten? Tipps und Prognosen von Jörg Reisenweber.


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Kurz vor Beginn der Herbstaussaat läuft die Planung für die nächste Anbausaison auf Hochtouren. Dabei sind folgende Fragen zu klären:


  • Welche Kulturen passen zu meinem Standort und Betrieb?
  • Welche Ackerfrüchte versprechen den besten ökonomischen Erfolg?
  • Was ist aus Gründen der Fruchtfolge und Arbeitswirtschaft zu vertreten?
  • Welche gesetzlichen Einschränkungen sind zu berücksichtigen?


Auf das Greening achten!

Zum Anbau 2016 gelten die gleichen Greening-Vorgaben, die 2015 erstmals zu erfüllen waren. Dazu gehören u. a. die Fruchtfolgeauflagen. Konventionelle Betriebe zwischen 10 und 30 ha müssen mindestens zwei Ackerkulturen anbauen, Betriebe ab 30 ha Ackerfläche mindestens drei.


Zudem ist bei der Herbstbestellung für den Anbau 2016 zu prüfen, ob noch Verpflichtungen für Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) aus 2015 erfüllt werden müssen. Wer z. B. im Antrag 2015 ÖVF in Form von Winterzwischenfrüchten angegeben hat, darf diese im Herbstanbau nicht „vergessen“! Hierbei sind folgende Eckpunkte zu beachten:


  • Aussaat vom 16. Juli bis spätestens 1. Oktober.
  • Jede Mischung muss aus mindestens zwei zugelassenen Arten bestehen, wobei ein Anteil von 60 % pro Art am Saatgut und ein Gräseranteil von 60 % nicht überschritten werden dürfen. Heben Sie den Saatgutanhänger auf!
  • Nach der Vorkultur sind chemischer Pflanzenschutz, mineralischer N-Dünger und Klärschlamm verboten.
  • Die Zwischenfrüchte müssen mindestens bis 15. Februar stehen.
  • Nach einer ÖVF-Stilllegung bzw. ÖVF-Eiweißpflanzen sind Zwischenfrüchte nicht anrechenbar.


Deckungsbeitrag zählt.

Nach dem Klären der rechtlichen Vorgaben können Sie sich auf die wirtschaftlichen Aspekte konzentrieren. Hier ist der erzielbare Deckungsbeitrag die maßgebliche Größe. Die wichtigsten Einflussfaktoren darauf sind die geschätzten Naturalerträge und die voraussichtlichen Erzeugerpreise der Früchte.


Wurden die zur Auswahl stehenden Kulturen bereits in den Vorjahren angebaut, kann der Betriebsleiter den fünfjährigen Ertragsdurchschnitt als Kenngröße heranziehen. Bei Früchten, die man zum ersten Mal anbaut, können Auskünfte von Beratungsstellen oder von benachbarten Betrieben hilfreich sein. In diesem Fall ist ein individueller Abschlag bei der Ertragserwartung zu empfehlen – wer hat nicht schon „Lehrgeld“ gezahlt?


Welcher Preis?

Für die Prognose der Erzeugerpreise kommen fruchtübergreifend Durchschnittspreise mehrerer Jahre in Betracht. Entscheidend für den Anbau der Früchte ist ja nicht die absolute Höhe der Erzeugerpreise, sondern der relative Abstand zueinander. Oder man leitet seine Einschätzung von den Notierungen an den Warenterminbörsen (z. B. MATIF) ab.


Die sicherste Variante zur Preisgestaltung ist der Vorvertrag. Um hierfür das aktuelle Preispotenzial auszuloten, gibt es eine einfache Methode: Sie nehmen von den infrage kommenden, aktuellen Notierungen (hier: September und Dezember 2016 zur Zeitspanne Mai bis Juli 2015) einen Abschlag für die Handelsspanne und die Gebühren des Landhandels vor. In Bayern liegt der Abschlag üblicherweise bei ca. 2 €/dt.


An den Warenterminbörsen werden Raps, Mais und Weizen notiert. Ausgehend von den durchschnittlichen Preisdifferenzen von mehreren Jahren zu anderen Druschfrüchten (z. B. Gerste, Roggen, Triticale) kann man sich somit auch deren Preis-potenzial ableiten.


Den Marktleistungen der Früchte stehen die proportionalen und disproportio-nalen Spezialkosten gegenüber. Festkostenpositionen wie Abschreibungen und Gebäudeunterhalt bleiben ebenso unberücksichtigt wie die Höhe der Fremdpacht. Diese Positionen sind für die konkrete Anbauplanung uninteressant, weil sie alle Früchte gleichermaßen betreffen.


Wichtig ist hingegen die Kostenentwicklung z. B. für Saatgut, Düngemittel, Treibstoffe oder Lohnarbeit. Während sich die Preise für Pflanzenschutzmittel und Maschinenunterhalt eher kontinuierlich entwickeln, sind Kapriolen am ehesten bei Düngemitteln und Treibstoffen zu erwarten. In den seltensten Fällen wird sich durch Treibstoff- und Düngerpreise jedoch eine Verschiebung der Konkurrenzkraft von Hack- zu Halmfrucht ergeben. Möglich ist dies allenfalls von Ethanolrüben zu Weizen.


DB von fünf Jahren:

Vergleicht man die Deckungsbeiträge der Kulturen im 5-Jahreszeitraum von 2010 bis 2014, dominiert unter den „Standardfrüchten“ Weizen und Körnermais. Dies liegt in erster Linie an ihren hohen Erträgen und besseren Preisen gegenüber den meisten Konkurrenzfrüchten.


Eine Sonderstellung nimmt das „Nischenprodukt“ Dinkel ein, der in den letzten fünf Jahren aufgrund der sehr hohen Erzeugerpreise alle anderen Mähdruschfrüchte überragt hat – und dessen Anbaufläche 2015 in Bayern und Baden-Württemberg auf insgesamt rund 50 000 ha angewachsen ist.


Die typischen Futtergetreide Triticale, Wintergerste oder Futterhafer belegen dagegen regelmäßig die hintersten Ränge. Ihr Anbau ist dann sinnvoll, wenn der Standort sich für Weizen oder Mais nicht eignet oder aus Fruchtfolgegründen im Rahmen phytosanitärer Maßnahmen angezeigt ist.


Eine Zwitterstellung können Brotroggen oder Sommerbraugerste einnehmen. Hier gilt: Geeigneter Standort (z. B. in Bezug auf Qualität), gute Vermarktungsbedingungen (Vorverträge) und regionale Verarbeitung können für diese Früchte durchaus eine günstige Ausgangssituation schaffen.


Sojabohnen können bei guter Produktionstechnik und günstigen Vermarktungsbedingungen auch konkurrenzkräftigem Getreide wirtschaftlich Paroli bieten (siehe Übersicht 1 Seite 15). Die restlichen Leguminosen leisten ihren Dienst als Bodenverbesserer oder Eiweißfuttermittel in der eigenen Verwertung. Als Verkaufsfrucht werden sie auch 2016 keine Erfolge erzielen können – trotz der Stickstoffnachlieferung und des guten Vorfruchtwertes.


Die Situation ändert sich etwas, sobald staatliche Förderprogramme genutzt werden. So sieht das Bayerische Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) bei bestimmten Fruchtfolgen mit mindestens 10 % grobkörnigen Leguminosen eine Prämie von 120 €/ha für die gesamte Ackerfläche vor. Zudem kann man die Leguminosenfläche im Rahmen des Greening als ÖVF anrechnen.


Welches Szenario für 2016?

Wie sich der Erzeugerpreis für Zuckerrüben oder freie Speisekartoffeln zur Ernte 2016 darstellt, ist eher eine Frage für Wahrsager – zu viele Faktoren können die Märkte beeinflussen. Für Speisekartoffeln bleibt also die Möglichkeit der (teilweisen) Vertragsbindung oder das unternehmerische Risiko. Hier sind zur Planung mehrjährige Durchschnittswerte am sinnvollsten.


Die Preise für Nicht-Quotenrüben sind ebenfalls sehr schwer einzuschätzen. Bei guten Erzeugerpreisen für Körnermais könnte dieser eine Alternative zu Ethanol- und Industrierüben werden. Der Anbau von Quotenrüben dürfte in der Regel nicht zur Disposition stehen, da diesen durch das noch vorhandene „Sicherheitsnetz“ im Rahmen der Zuckermarktordnung (ZMO) kaum ernsthafte Gefahren erwachsen.


Die US-amerikanische Landwirtschaftsbehörde USDA kommt in ihrer Prognose zur globalen Getreide- und Ölsaatenversorgung 2015/16 (Stand Juli 2015) auf 1 997 Mio. t erzeugtem Getreide bei 1 996 Mio. t Verbrauch – eine ausgeglichene Bilanz. In die Saison 2016/17 (Ernte 2017) werden nach dieser Prognose somit weder große Überschüsse noch Defizite übertragen.


An der MATIF notierte im Mai bis Juli dieses Jahres Brotweizen zur Fälligkeit September und Dezember 2016 mit durchschnittlich 194 €/t. Über den Weg der Preisabsicherung wären also ca. 17 bis 18 €/dt netto theoretisch möglich. Ausgehend von diesem Preis sind über die mehrjährigen Preisabstände zu anderen Getreidearten deren mutmaßliche Erzeugerpreise zu kalkulieren. Für Speisekartoffeln gelten als Preisansatz die fünfjährigen Durchschnittswerte 2010 bis 2014, für Quotenrüben als Untergrenze der Mindestpreis nach ZMO.


Die von unserem Institut kalkulierten Deckungsbeiträge für 2016 ergeben folgendes Bild:


  • Die Hackfrüchte Kartoffeln und Quotenrüben werden aller Wahrscheinlichkeit nach wieder das Spitzenfeld anführen (siehe Übersicht 2).
  • Bei den derzeitig prognostizierten Getreidepreisen werden Weizen und Mais noch vor Industrie- und Ethanolrüben rangieren.
  • Dinkel würde auch bei einem Preisabfall auf 20 €/dt ein wettbewerbsfähiges Getreide bleiben.
  • Die Sojabohnen könnten bei Vertragspreisen um 38 €/dt mit Weizen und Mais konkurrieren können.
  • Vom derzeitigen Stand der MATIF-Notierung für Rapssaat wäre ein Erzeugerpreis von 34 bis 35 €/dt netto ableitbar. Somit wäre Winterraps etwa im Mittelfeld zu suchen. Dieses Bild ändert sich schlagartig, sobald der Rapsertrag auf sein tatsächliches Potenzial von 45 bis 50 dt/ha steigt. In sicheren Rapslagen wären Deckungsbeiträge von über 700 €/ha erzielbar.
  • Unter bayerischen Verhältnissen werden Gerste, Roggen, Triticale und Hafer wieder die hinteren Ränge belegen. Ihr Anbau ist Futterzwecken oder speziellen Verwendungen vorbehalten. Sommergerste wird nur dann Erfolge feiern können, wenn sie als Qualitätsbraugerste zu deutlich höheren Erzeugerpreisen als in den letzten Jahren vermarktet werden kann. Ansonsten wird sie den Konkurrenzkampf z. B. gegen Biogas-Mais nicht bestehen können.

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