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Wer schützt die Bauernvor den Bürokraten?

Lesezeit: 2 Minuten

Im Sommer 2004 tourte der damalige bayerische Umweltminister Dr. Werner Schnappauf durch Franken, um besorgte Bauern wegen der Ausweisung von FFH-Gebieten zu besänftigen. „Keiner der Landwirte, dessen Grundstücke in FFH-Gebieten liegen, muss Nachteile befürchten, sie können ihre Grundstücke wie bisher nutzen“, versicherte der CSU-Politiker.Elf Jahre später, im Herbst 2015, empfinden viele Bauern im Itzgrund zwischen Bamberg und Coburg die Versprechungen des Ministers wie blanken Hohn. Weil sich viele ihrer Flächen in Schutzgebieten befinden, mussten sie monatelang wehrlos zusehen, wie Feldmäuse rund 1 000 ha bestes Grünland verwüsteten (siehe Beitrag „Wie Behörden die Mäuseplage fördern“ ab Seite 26). Die Naturschutzbehörden behaupteten zunächst, in FFH-Gebieten sei auch im Falle einer Notfallzulassung keine breitflächige Bekämpfung möglich. Später führten sie den Vogelschutz ins Feld. Nach massiven Protesten der Landwirte lenkten die Behörden Anfang November schließlich ein und erlaubten ersten Betrieben die breitflächige Bekämpfung. Für eine Neuansaat war es zu diesem Zeitpunkt jedoch bereits zu spät. Zudem sind den Land-wirten auch hier die Hände gebunden. Denn ein Umbruch vor der Neueinsaat, der die Mäuse-population weiter eindämmen würde, ist in FFH-Gebieten grundsätzlich nicht erlaubt.Unklar ist auch, wer für die entstandenen Schäden aufkommt. Der Ertragsausfall und die Wiederherstellungskosten summieren sich in einigen Betrieben auf hohe fünfstellige Beträge.Was lehrt der Fall? Landwirte können Versprechungen von Politikern bei geplanten Schutz-gebietsausweisungen nicht trauen. Sie müssen vielmehr vehement um ihre Interessen kämpfen. Ist eine Ausweisung nicht mehr zu verhindern, sollten sie darauf drängen, dass in den Verordnungen und Managementplänen festgelegt wird, dass der Staat wirtschaftliche Nachteile ausgleicht. Denn das Schutzgebiet schränkt die Bewirtschafter bei der Umsetzung der guten landwirtschaft-lichen Praxis ein. Hilfreich war im vorliegenden Fall, dass sich die Landwirte zu einer Interessengemeinschaft zusammengeschlossen und gemeinsam gekämpft haben. Dieses Beispiel sollte Schule machen.

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