In zwei Wochen will der Bayerische Landesbund für Vogelschutz (LBV) Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof einreichen, um die Staatsregierung zu einem besseren Schutz der Streuobstwiesen zu verpflichten. Das berichtete die Süddeutsche Zeitung. Denn bisher reiche der Schutz für diese wertvollen Bestände nicht aus, vielmehr weiche der Freitstaat den Schutz mit der neuen Verordnung sogar noch auf, wird Norbert Schäffer, LBV-Vorsitzender, in dem Artikel zitiert.
Die allermeisten schutzwürdigen Bestände würden dadurch durch das Raster fallen. Im Zuge des Volksbegehrens hatte sich der Freistaat aber zu höheren Schutzmaßnahmen für Streuobst verpflichtet.
Streitpunkt sind vor allem die Kriterien, die eine Streuobstwiese zum Biotop machen. Danach muss der Kronenansatz von mindestens drei Vierteln der Bäume eines Bestandes eine Höhe von mindestens 1,8 m haben. Dieser Wert überschreite alle bisherigen Marken, beispielsweise aus Förderprogrammen. "So können die Bauern wirtschaften wie bisher. Die Streuobstwiesen seien nicht besser geschützt als vor dem Volksbegehren", sagte Schäffer der Süddeutschen Zeitung. Dazu habe man extra 21 ökologisch wertvolle Bestände untersuchen lassen. Alle seien nach der Verordnung kein Biotop. Man sei es den 1,7 Millionen Unterzeichnern des Volksbegehrens aber schuldig, dass die Kernforderungen umgesetzt würden.