"Unsere Bauern schaffen die Grundlage für die Versorgung der Menschen mit hochwertigen Lebensmitteln und sind systemrelevant für unsere Gesellschaft", so Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Peter Hauk. Besteht wegen der Corona-Krise eine wirtschaftliche Schieflage, können ab sofort auch Land- und Forstwirte Anträge auf Soforthilfen stellen. Für Landwirte gelten dieselben Fördersätze wie für die übrige Wirtschaft.
Laut Wirtschafts- und Arbeitsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut sei es das Ziel, dass die Antragsteller eine Woche nach Beantragung die Zuschüsse auf dem Konto haben. Die Landesregierung hatte bereits in der vergangenen Woche mit einem Start der Maßnahmen gerechnet. Nachdem die Richtlinie des Landes mit dem Bundesprogramm für Soforthilfen für durch die Corona-Krise in ihrer Existenz bedrohten kleinen Unternehmen und Soloselbständigen verzahnt wurde, können betroffene Landwirte nun einen Antrag auf Soforthilfe stelle.
Einmaliger Zuschuss
Die Förderung erfolgt im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses, zunächst für drei Monate, in Höhe von bis zu
- 9.000 € für Soloselbstständige und Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten,
- 15.000 € für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten,
- 30.000 € für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten.
Anträge können bis zum 31. Mai 2020 gestellt werden.
Für Antragstellende mit bis zu 10 Beschäftigen steht ein Formular für die Soforthilfe des Bundes und für Antragstellende mit 11 bis 50 Beschäftigten ein Formular für die Soforthilfe des Landes bereit.
Formulare stehen nur elektronisch bereit
Die Antragsformulare stehen ausschließlich elektronisch auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums (https://wm.baden-wuerttemberg.de/soforthilfe-corona) zum Download bereit. Dort werden auch alle Details zu den Fördervoraussetzungen und zum Verfahren der Antragstellung erläutert. Ausgefüllte und unterzeichnete Anträge laden Sie bitte auf dem zentralen Portal www.bw-soforthilfe.de hoch.
Für Rückfragen zur Antragstellung stellt das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz betroffenen Betrieben aus der Land- und Forstwirtschaft sowie aus der Fischerei und Aquakultur eine Hotline unter der Nummer 0711 / 126-1866 oder -1867 zur Verfügung. Die Hotline ist über die Osterfeiertage und danach montags bis freitags von 09.00 bis 17.00 Uhr besetzt.
Eine Förderung ist möglich, wenn die Antragsteller durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, die ihre Existenz bedrohen, weil die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb voraussichtlich nicht ausreichen, um die betrieblichen Ausgaben in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten zu bezahlen (Liquiditätsengpass).
Zusatzinformationen zum Thema Corona, FAQs und den Link zu den Anträgen finden Sie auch unter www.mlr-bw.de