Das bayerische Landwirtschaftsministerium plant, ab 2020 die Bedingungen für die Einzelbetriebliche Investitionsförderung (EIF) anzupassen. Das geht aus einem Schreiben an die nachgeordneten Dienststellen hervor, das top agrar-Südplus vorliegt.
So soll das zuwendungsfähige Investitionsvolumen auf maximal 800.000 € angehoben werden. Seit 2017 liegt die Obergrenze bei maximal 400.000 €, was wesentlich zum Rückgang der Förderanträge beigetragen haben soll. Zudem sollen auch Lagerstätten für Wirtschaftsdünger im Zusammenhang mit Stallbaumaßnahmen wieder förderfähig sein.
Auf Kritik vor allem in ertragreichen Grünlandregionen dürfte stoßen, dass das Ministerium die Einführung einer Flächenbindung von maximal 2,0 GV pro ha LF plant.
Die geplanten Änderungen stehen unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen und der EU-beihilferechtlichen Genehmigung.
BaySL läuft bereits
Eine Antragstellung über das Bayerische Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL) ist bereits seit Mitte Oktober wieder möglich. Zuwendungsfähig sind hier Ausgaben zwischen 5.000 und 100.000 €, bei erstmaliger Umstellung auf Laufstallhaltung für Milchvieh und bei Tierwohlmaßnahmen für Zuchtsauen maximal 150.000 €. Der Zuschuss beträgt 25 % der zuwendungsfähigen Kosten, für Investitionen zu Verbesserung des Tierwohls 30 %.