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1,1 Mio. € Schaden

BBV fordert Aufhebung des hohen Schutzstatus´ für Fischotter

Obwohl der Erhaltungszustand des Fischotters in Bayern erreicht ist, hat das Verwaltungsgericht Regensburg die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen zum Fang und Töten aufgehoben.

Lesezeit: 1 Minuten

Die Teichwirtschaft ist in Teilen Bayerns wegen der wachsenden Schäden durch den Fischotter bedroht. Denn der Otter unterliegt dem Jagdrecht, ist jedoch ganzjährig geschützt und hat keine natürlichen Feinde und ernährt sich fast ausschließlich von Fischen, kritisiert der Bayerische Bauernverband (BBV) in einem aktuellen Positionspapier.

Demnach belaufen sich die durch den Fischotter entstandenen Schäden in dem Bundesland auf 1,1 Mio. €. Anders als in anderen Teilen Deutschlands gilt der Erhaltungszustand des Otters in Bayern seit 2013 in Bayern laut Landesamt für Umwelt als erreicht. Trotzdem hat das Verwaltungsgericht Regensburg den Klagen von zwei Naturschutzverbänden stattgegeben und die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen aufgehoben, welche die Regierung der Oberpfalz für das Fangen von Fischottern und das Töten von männlichen Exemplaren an Teichanlagen in der Oberpfalz erteilt hatte.

Das BBV-Präsidium hat deshalb unter anderem die Aufhebung des hohen Schutzstatus des Fischotters gefordert. Das Gerichtsurteil gefährde die traditionelle Karpfenteichwirtschaft in Bayern, die erst kürzlich von der UNESCO als immaterielles Kulturerbe anerkannt wurde, heißt es.

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