Das Tempo der Landesregierung bei der Verabschiedung des Biodiversitätsgesetzes, das aus dem Eckpunktepapier zum Artenschutz resultiert, stößt in der Praxis auf scharfe Kritik.
"Die Eilbedürftigkeit können wir nicht nachvollziehen, da das Gesetz auch erst 2021 in Kraft treten könnte und selbst bei einer Verabschiedung nach der parlamentarischen Sommerpause genügend Zeit wäre. Zumal die Ausführungsbestimmungen parallel vorbereitet werden können und müssen", so Padraig Elsner, Pressesprecher des Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverbandes in Freiburg, auf Anfrage von Südplus.
Antrag auf Verschiebung
Ein Antrag des BLHV beim Stuttgarter Umweltministerium auf eine Verschiebung des Gesetzes oder zumindest auf eine Verlängerung der Anhörungsfrist, die die Landesregierung von sechs auf drei Wochen verkürzt hatte, wurde abgelehnt. Man wolle das Gesetzgebungsverfahren bis zur Sommerpause abschließen, teilte Agrarminister Peter Hauk kürzlich mit.
"Das dient nicht der Akzeptanz eines Gesetzes, das wir nicht gewollt haben, sondern das wir nur als Kompromiss zwischen den existenzbedrohenden Forderungen aus dem Volksbegehren und einer Linie der Vernunft sehen", so Elsner. Er sieht durch das Vorgehen der Landesregierung viel Porzellan zerbrochen, das es mit dem Eckpunktepapier eigentlich gekittet hatte. "Wie soll eine Verwaltung und eine Landwirtschaft, die voll mit der Coronapandemie beschäftigt sind, das dann umsetzen?"
Für die Bauernverbände im Land, BLHV und LBV, springt das von Agrar- und Umweltministerium verfasste Eckpunktepapier in einigen Punkten zu kurz. Mit ihrem vor Kurzem dem Landtag überreichten Volksantrag wollen sie, dass insbesondere die Punkte Flächenverbrauch, Bildung und Verantwortung des Handels in das geplante Gesetz einfließen.