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Fällt der Bestandsschutz?

Obwohl noch kein Entwurf vorliegt, sorgt die Novelle der Landesbauordnung (LBO) in Baden-Württemberg bereits für Diskussionen. Denn das Wirtschaftsministerium plant darin offenbar, den Bestandsschutz für längere Zeit leer stehende Ställe im Innenbereich aufzuheben, um neuen Wohnraum zu schaffen.

Lesezeit: 1 Minuten

Obwohl noch kein Entwurf vorliegt, sorgt die Novelle der Landesbauordnung (LBO) in Baden-Württemberg bereits für Diskussionen. Denn das Wirtschaftsministerium plant darin offenbar, den Bestandsschutz für längere Zeit leer stehende Ställe im Innenbereich aufzuheben, um neuen Wohnraum zu schaffen.


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Im Gespräch ist, das sogenannte Stallprivileg nach Ablauf einer bestimmten Frist ohne Tiere im Gebäude,

z. B. nach sechs oder zehn Jahren, abzuschaffen. Der Gemeindetag Baden-Württemberg plädiert sogar für die sofortige Aufhebung. Dadurch wäre eine Tierhaltung darin künftig nicht mehr möglich und entsprechende Abstandsauflagen zur nächsten Wohnbebauung würden wegfallen.   


Das Ministerium will den Entwurf der LBO-Novelle noch im ersten Halbjahr 2018 vorlegen, damit sie zu Jahresbeginn 2019 in Kraft treten könne.

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