Die Freien Wähler haben jetzt im Bauausschuss des Bayerischen Landtags beantragt, dass Genehmigungsbehörden künftig einheitlich beurteilen sollten, ob die Vermietung von Ferienzimmern und Ferienwohnungen auf Höfen als landwirtschaftsfremde Betätigung dem bäuerlichen Betrieb wirklich ‚untergeordnet‘ ist – also nur dem Nebenerwerb dient. Geholfen werden soll dadurch vor allem kleineren Betrieben mit geringeren Erträgen aus der landwirtschaftlichen Produktion. Denn sie hätten oftmals Schwierigkeiten, ihren „untergeordneten“ Charakter der Vermietung zu belegen.
„Ein bayernweit einheitlicher Vollzug hilft daher gerade kleineren Betrieben, diese Kriterien leichter erfüllen zu können“, erläutert Hans Friedl, baupolitischer Sprecher der Landtagsfraktion der Freien Wähler. „Denn gerade die touristische Erschließung bietet Landwirtschaftsbetrieben ein zweites Standbein und trägt zum Erhalt der wertvollen kleinbäuerlichen Strukturen in Bayern bei.“ Die Verbesserung der Verwaltungspraxis bei Genehmigungen stärke so gleichermaßen Landwirtschaft, Tourismus und den ländlichen Raum. „Nachhaltiger kann Urlaub nicht sein“, so Friedl.