Seit Anfang Oktober gibt es das ASP-Früherkennungsprogramm für schweinehaltende Betriebe aus Baden-Württemberg. Teilnehmende Betriebe haben somit die Möglichkeit, die dabei im Vorfeld eines Seuchenausbruches bei Wildschweinen erzielten Kontrollergebnisse für die Verbringungsgenehmigungen ihrer Schweine in freie Gebiete anerkennen zu lassen, so Minister Hauk.
Erleichtertes Kontrollverfahren und Kostenübernahme
Aufgrund einer Mitteilung der EU-Kommission können die Betriebe bereits vor einem ASP-Ausbruch bei Wildschweinen mit diesem betriebsbezogenen Kontrollverfahren beginnen. Die spätere Verbringung der Schweine aus den Betrieben in den Restriktionsgebieten unter den erleichterten Bedingungen dieses Kontrollverfahrens setzt weitere Nachweise voraus: Eine fortlaufende wöchentliche Beprobung und negative virologische Untersuchung von mindestens zwei verendeten Hausschweinen im Alter von mindestens 60 Tagen und eine zweimalige veterinärbehördliche Betriebskontrolle. Als Kriterien für die geforderten Biosicherheitsmaßnahmen werden insbesondere die Anforderungen der Schweinehaltungshygieneverordnung zu Grunde gelegt. Ergänzend ist auch eine zweimalige klinische Untersuchung der Schweine des Bestandes erforderlich.
„Das Land übernimmt die Kosten für die Laboruntersuchungen der verendeten Schweine und die Betriebe die übrigen Kosten. Damit soll ein Anreiz für die Betriebe zur Teilnahme geschaffen werden. Betriebe, welche an dem Früherkennungsprogramm teilnehmen möchten, können sich an die untere Tiergesundheitsbehörde bei dem für sie zuständigen Landratsamt bzw. Bürgermeisteramt in einem Stadtkreis wenden“, teilte der Minister weiter mit.