Mit der Gewährung eines Zuschusses zu den Versicherungsprämien schuf das Pilotprojekt des Landes Baden-Württemberg einen Anreiz, die eigenbetriebliche Risikovorsorge zu stärken und somit das Risiko finanzieller Verluste infolge witterungsbedingter Ertragsausfälle zu mindern.
Die Hälfte aller Kernobstflächen ist versichert
Bis zum 1. März 2020 sind laut MLR rund 1.350 Förderanträge eingegangen. Die im Rahmen des ersten Projektjahres versicherte Anbaufläche beläuft sich insgesamt auf rund 14 000 ha. Besonders hoch ist der versicherte Flächenanteil beim Kernobst: Dort sind von rund 10 500 ha Anbaufläche rund 5 300 ha versichert, was einem Anteil von rund 50 % entspricht.
Bis zu 50 % Zuschuss
Gefördert wird die jährliche Versicherungsprämie für Versicherungen mit einem Zuschuss von bis zu 50 %. Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg, die förderfähige Kulturen des Obst- und Weinbaus auf Flächen in Baden-Württemberg anbauen. Förderfähig sind die Kulturen der Kulturgruppen Kern- und Steinobst, Strauchbeeren, Erdbeeren, Industrie- oder Mostobst und Wein- oder Tafeltrauben.
Notwendige Risikovorsorge
Bei der Unterstützung der landwirtschaftlichen Betriebe im Aufbau eines innerbetrieblichen Risikomanagements geht es darum, existenzgefährdende Situationen abzuwenden. Daher erfolgt die Förderung unter bestimmten Einschränkungen, wie einem Selbstbehalt von mindestens 20 % (Abzugsfranchise), einer Maximalentschädigung von höchstens 80 % der Versicherungssumme sowie kulturspezifischen Höchstwerten für die Versicherungssumme je Hektar.
Die Versicherungsprämien decken die witterungsbedingten Risiken Starkfrost und/oder Sturm bzw. Starkregen.
Hauk erfreut über hohe Beteiligung
„Die gute Beteiligung der Landwirte an unserem bundesweit einmaligen Pilotprojekt zur Förderung von Versicherungsprämien zeigt, dass die Branche Verantwortung für die Gestaltung ihrer Zukunft übernimmt. Klar ist aber auch, dass für die mit staatlicher Unterstützung versicherbaren Kulturen und Risiken zukünftig keine Ad-hoc-Hilfen mehr gewährt werden“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk anlässlich der Einweisung von Sachverständigen zur Schätzung von Frostschäden in Achern-Mösbach (Ortenaukreis).