Die oberschwäbische Gemeinde Mietingen darf die Biberfamilie, deren Dämme in Kombination mit Starkregen 2016 zu Überflutungen von Häusern geführt haben, nicht umsiedeln. Das hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen jetzt entschieden.
Vorausgegangen war die Ablehnung einer Umsiedlung der Biber durch das Regierungspräsidium (RP) Tübingen, das der Gemeinde die nötige Ausnahme vom Fangverbot 2016 nicht erteilte. Damals war auf dem Gemarkungsgebiet ein Biberdamm gebrochen, was in Kombination mit Starkregen zur Überflutung von Häusern im Ortsteil Aufhofen geführt hat. Das Gericht in Sigmaringen stellte klar, dass der Biber nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt sei und grundsätzlich nicht gestört werden dürfe.
Röhren zur Ableitung empfohlen
Für die zuständigen Richter stand in der Verhandlung vor allem die Frage im Raum, ob es zumutbare Alternativen zu einer Umsiedlung gebe. Das RP hatte der Gemeinde offenbar den Einbau von Röhren als Dammdrainage und eine wöchentliche Kontrolle vorgeschlagen. Die Kosten für das Material hätte das Land übernommen.
Die Gemeinde Mietingen zeigte sich enttäuscht von dem Urteil: "In der Verhandlung wurde deutlich, dass für Gemeinde und Anlieger sehr viel zumutbar ist", sagte Bürgermeister Robert Hochdorfer auf Anfrage von top agrar-Südplus. Die vorgeschlagene Dammdrainage hätte nur Alibifunktion gehabt, denn in dem fraglichen Gebiet gebe es acht kleinere Dämme, an denen der Biber stetig weiter arbeite. "Sollen wir die immer neuen Dämme mit Plastikrohren versehen? Das alles hilft uns natürlich nicht, wenn wir einen Hochwasserdamm mit Betondurchlass auch bei Starkregen funktionstüchtig halten sollen: Das viele Material von den Biberdämmen wie Schlamm und Äste, wird dann wohl gegen das geplante Hochwasserrückhaltebecken geschwemmt und verstopft es", so Hochdorfer weiter.
An dem Bau des neuen Hochwasserrückhaltebeckens wolle man trotzdem festhalten, auch wenn es durch den Biber teurer und schwieriger werde. "Die Verantwortung für die dauerhafte Funktion sowie der ganze Aufwand für unseren Bauhof wird auf der Gemeinde abgeladen", ist Hochdorfer ernüchtert.
Bayerische Biber nach Stuttgart umsiedeln?
Dem Bürgermeister sind keine anderen Fälle einer Umsiedlung von Bibern bekannt. Das Problem dabei sei, dass "seine" Biber nicht mehr an die Donau gebracht werden könnten, weil sie von den dortigen Bibern gebissen würden. Und die bayerischen Biber auf seiner Gemarkung dürften offenbar auch nicht außerhalb ihres jetzigen Ausbreitungsgebietes, z.B. in den Raum Tübingen oder Stuttgart, verbracht werden. Wenn das schriftliche Urteil vorliegt, will Hochdorfer über eine Berufung gegen das Urteil entscheiden.