Die FDP fordert beim Thema Wolf eine gesetzliche Entschädigungsgrundlage, eine Wolfsverordnung sowie Weideschutzzonen und kritisiert die grün-schwarze Landesregierung.
Bei der ersten Beratung über einen gemeinsamen Gesetzentwurf von SPD-Fraktion und FDP/DVP Fraktion für eine rechtliche Entschädigungsgrundlage bei Nutztierrissen durch den Wolf bezog der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Andreas Glück, Stellung: Baden-Württemberg sei kein Wolfserwartungsland mehr, Baden-Württemberg sei Wolfsland, stellte der Politiker provokant fest.
Gleichzeitig äußerte er seinen Unmut über die grün-schwarze Landesregierung : Grün-Schwarz fehle jeglicher Grundkonsens und jegliches Gesamtkonzept. Besonders bei der Frage, ob der Wolf ins Jagdrecht aufgenommen werden solle, herrsche große Uneinigkeit bei den Koalitionspartnern.
Glück und die FDP fordern dagegen:
- eine verlässliche, landesgesetzliche Entschädigungsgrundlage für Nutztierrisse,
- eine Aufnahme des Wolfs ins Jagd- und Wildtiermanagementgesetz
- und eine Wolfsverordnung, die bestehendes Recht bündelt und behördliche Zuständigkeiten klar benennt, gerne nach Muster der brandenburgischen Wolfsverordnung.
Man solle sich ein Beispiel an anderen EU-Ländern wie Schweden, Finnland und Frankreich nehmen, welche alle ein aktives Management zur Bestandsregulierung hätten. In Schweden und Finnland gäbe es Rentierbewirtschaftungsgebiete, wo Wölfe nicht erwünscht sind und deshalb bejagt werden. Auch in Baden-Württemberg wären solche Zonen zum Schutz von Weidelandschaften und Siedlungsgebieten vorstellbar, so Glück weiter.
Der Politiker plädiert für ein Gesamtkonzept, was den Wolf betrifft. Der von SPD und FDP/DVP vorgelegte Entwurf für eine gesetzliche Entschädigungsgrundlage sei ein erster Schritt in die richtige Richtung.