Das hat der Ortschaftsrat von Neuhausen nach einem Bericht der Südwestpresse vor kurzem beschlossen. In neuen Pachtverträgen müssen sich demnach Pächter von städtischen Flächen zur Einhaltung eines 10 m breiten Gewässerrandstreifens verpflichten. Innerhalb dieses Streifens dürfen sie dann keine Bäume und Sträucher entfernen, keine Dünger und Pflanzenschutzmittel einsetzen und nichts lagern oder bauen. Gesetzlich vorgeschrieben ist bisher ein Randstreifen von 5 m.
Für die im Herbst anstehende neue Vergabe der Flächen soll zudem eine öffentliche Ausschreibung stattfinden, die das Verfahren transparent und für jeden nachvollziehbar mache, heißt es aus dem Ortschaftsrat. Bei den Bewerbungen sollen künftig zuerst die Vollerwerbsbetriebe berücksichtigt werden, danach die Höfe im Nebenerwerb. Ortsansässige Betriebe bekommen den Vorzug.
Geplant ist auch die Anhebung der Pachtpreise auf 1,30 €/Ar für Grünland und 2 € für Ackerland. Mit diesen Preisen liege Metzingen im Vergleich mit anderen Kommunen im Mittelfeld. Bei Mängeln am Grundstück solle man sich an die Verwaltung wenden, um über einen eventuellen Preisnachlass zu sprechen, wird Jochen Krohmer, Leiter des Geschäftsbereiches Wirtschaft und Tourismus bei der Stadtverwaltung Metzingen, in der Südwestpresse zitiert.