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Nutzung von ÖV-Flächen zu Futterzwecken in Bayern ab sofort möglich

Ab sofort können Landwirte in ganz Bayern den Aufwuchs von Zwischenfrüchten und Untersaaten auf Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) für Futterzwecke in der Tierhaltung nutzen. Wie das Landwirtschaftsministerium in München mitteilte, ist die hierfür erforderliche Änderungsverordnung des Bundes jetzt in Kraft getreten.

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Ab sofort können Landwirte in ganz Bayern den Aufwuchs von Zwischenfrüchten und Untersaaten auf Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) für Futterzwecke in der Tierhaltung nutzen. Wie das Landwirtschaftsministerium in München mitteilte, ist die hierfür erforderliche Änderungsverordnung des Bundes jetzt in Kraft getreten.


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Eine Anzeige oder Genehmigung ist nicht erforderlich. Zulässig ist auch eine Weitergabe des Futters im Rahmen der Nachbarschaftshilfe an Dritte. Der Freistaat hatte sich aufgrund des durch die Trockenheit bedingten Futtermangels für die einfache und unbürokratische Regelung beim Bund eingesetzt. Alle weiteren Auflagen – beispielsweise Saatgutmischungen für ÖVF-Zwischenfrüchte aus mindestens zwei Arten und Belassen der verbleibenden Stoppel bis 15. Januar des Folgejahres – bleiben weiterhin bestehen.


Die Nutzung des Aufwuchses auf brachliegenden Flächen, die als Ökologische Vorrangflächen  beantragt wurden, sowie auf sonstigen Bracheflächen (glöZ-Flächen) für Futterzwecke hatte das Landwirtschaftsministerium bereits im Sommer in ganz Bayern generell zugelassen.

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