Die Initiatoren und Unterstützer des bayerischen Volksbegehren Artenvielfalt kritisieren diverse Punkte des eigenen Gesetzesentwurfes. Insbesondere sei es nicht sinnvoll, den Landwirten zu verbieten, Grünland nach dem 15. März zu walzen. Ziel der Regelung ist, die Gelege von bodenbrütenden Vögeln nicht zu zerstören.
Wie Agnes Becker, Spitzenkandidatin der ÖDP (Ökologisch-Demokratische Partei) bei der letzten Landtagswahl, jedoch selbst anmerkt, dürfte die Regelung kaum praxistauglich sein. „Am 15.3. liegt auch bei mir noch Schnee“, sprach die Landwirtin die landesweit sehr unterschiedlichen Klimaverhältnisse gestern in der Münchner Runde des Bayerischen Rundfunks an.
Offenbar war die Partei mit dem Volksbegehren überfordert: „Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Das Schreiben eines Gesetzentwurfes für ein Volksbegehren ist schwieriger als fast alles, was man als Gesetzentwurf im Landtag so findet. Weil man eben wirklich ganz enge Rahmenrichtlinien hat“, gab Becker zu Protokoll.
"Ich kann es nicht zurücknehmen."
Auf die Frage des Moderators, ob sie diese Regelung dann aus dem Gesetzesentwurf zum Volksbegehren zurücknehmen will, antwortete sie: „Ich nehme es nicht zurück, weil ich kann es nicht zurücknehmen.“
Stattdessen spekuliert Becker auf Anpassungen des Gesetzes durch die Regierung. „Ich bin absolut überzeugt, dass es die Politik und die Staatsregierung und der Verwaltungsapparat schaffen wird, dass so umzusetzen, wie an vielen anderen Stellen auch, z.B. bei der Düngeverordnung auch, das landkreistechnisch so anzupassen, dass das überhaupt kein Problem ist.“
Kaniber kann Entwurf nicht antasten
Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber berichtete in der Runde jedoch, dass die Regierung den Entwurf nicht antasten kann. „Wenn man ihn jetzt unterschreibt, unterschreibt man ihn in dieser Fassung, und so bleibt er auch stehen.“ Sollte das Volksbegehren nun also genügend Unterschriften sammeln und es letztlich zum Volksentscheid kommen, müssten die Bayern über den jetzt vorliegenden Gesetzesentwurf entscheiden.
Anders, als in den vergangenen Tagen teils lanciert, enthält die Passage zum Grünland-Walzverbot ab dem 15.3. auch keine Fußnote, die z.B. eine Anpassung durch die Landkreise vorsieht.
Landtag soll es richten
Es steht dem Bayerischen Landtag allerdings frei, zum Volksentscheid einen eigenen Gegenentwurf mit zur Wahl zu stellen. Darauf spekuliert nun auch die ÖDP: „Wenn der Landtag dann noch grandiose Ideen hat, die uns dann aber auch wirklich an die Ziele bringen, wo wir hinwollen, (…) dann sind wir da völlig offen. Wir haben die Weisheit nicht mit dem Löffel gefressen“, sagte Becker.
Sie hält das Volksbegehren dennoch für berechtigt. „Ohne unser Volksbegehren würde jetzt keine Mensch über das Artensterben oder über Bienen oder über sonstwas reden.“
Auch die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) und die bayerischen Bioverbände unterstützen das Volksbegehren trotz offenkundiger Schwächen, berichteten uns zwei Landwirte vor der Kamera:
Unterschriften dürften zusammenkommen
Das Volksbegehren hat bislang über eine halbe Million Stimmen gesammelt. Unterschreiben mindestens 10% der 9,5 Millionen Wahlberechtigten in Bayern, kommt es zu einem Volksentscheid über den Gesetzesentwurf. Noch bis zum 13.2. sammeln die bayerischen Rathäuser Unterschriften dafür.