Nach dem Zivilrechtsurteil gegen einen Landwirt, dessen Rind eine Wanderin getötet hat, hat die Landwirtschaftskammer Tirol ein Treffen von Vertretern der Landesregierung, der Landwirtschaft, des Tourismus und des Alpenvereins einberufen. Über erste Ergebnisse berichtet top agrar Österreich.
So soll es zu einem umfassenden Versicherungsschutz für die Almbauern und deren aufgetriebenes Vieh kommen. Gedacht ist hier an eine mit öffentlichen MItteln gespeiste Haftpflichtversicherung für die Almen und Almwege, ähnlich wie sie für Mountainbike-Strecken schon gibt.
Zudem soll es gesetzliche Nachschärfungen geben. Dabei soll die Eigenverantwortung der Wanderer mehr in den Vordergrund gestellt werden. Insbesondere will man das Almschutzgesetz novellieren. Die Details dazu müssen noch ausgearbeitet werden. Begleitend soll es eine Infokampagne geben. Dabei will man auf die Eigenverantwortung hinweisen sowie den Mehrwert der Almwirtschaft auch positiv darstellen.
Auf Bundesebene wird überlegt, die Regeln im Bürgerlichne Gesetzbuch (ABGB) eventuell nachzuschärfen. Justizminsiter Dr. Josef Moser und Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger wurden vom Bundeskanzler Sebastian Kurz beauftragt, einen Vorschlag zu erarbeiten. Ziel dabei ist, das Miteinander und die Rechtssicherheit auf den Almen sicherzustellen. Betroffen wäre hier wohl der § 1320 ABGB, der die Tierhalterhaftung zivilrechtlich normiert.
Unterstützung für den betroffenen Almbauer fix
Den vom Urteil betroffenen Stubaier Bauern will man schadlos halten. Die Tiroler Landesregierung und die LK Tirol haben ihm volle Unterstützung zugesagt. Trotzdem hoffen alle Beteiligten, dass die Insatnzen (Oberlandesgericht Innsbruck, Oberster Gerichtshof) das Urteil noch drehen.