Die Anhörungsphase sowie der Gesetzesprozess zur Änderung von Naturschutz- sowie Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz sollen auf die Zeit nach der Corona-Pandemie verschoben werden.
Das fordern der Landesbauernverband (LBV), der Badische Landwirtschaftliche Hauptverband (BLHV) sowie der Landesverband Erwerbsobstbau (LVEO) in einem Schreiben an das Stuttgarter Umwelt- und Agrarministerium. Aufgrund der aktuell bestehenden Herausforderungen für die Landwirtschaft sowie der bestehenden Ausgangs- und Versammlungssperre sei es schlichtweg nicht möglich, sich fachlich in den Gesetzgebungsprozess einzubringen, heißt es in einer Pressemitteilung des LVEO.
"Um den Gesetzentwurf öffentlich zu diskutieren und gemeinsam konkrete Umsetzungsmaßnahmen zu entwickeln, die der Landwirtschaft und dem Artenschutz dienen, benötigt es nun einen Gesetzesprozess ohne Zeitdruck und ohne Einschränkungen durch die Pandemie," erklärt Franz-Josef Müller, Präsident des LVEO.
Die Skepsis der Bauern gegenüber dem Eckpunktepapier zum Insektenschutz sei bereits groß, ein eiliges Gesetzgebungsverfahren würde vermutlich weiteren Widerstand aus der Praxis hervorrufen, schreiben LBV und BLHV in ihrem Brief.
Verbände stehen zu mehr Artenschutz
Mit den Eckpunkten zum Insektenschutz hat sich die Landwirtschaft bereit erklärt, gemeinsam mit dem Naturschutz einen ambitionierten Artenschutz im Land umzusetzen. Dazu stehen die Bauernverbände weiterhin. Dies kann jedoch nur gelingen, wenn der weitere Prozess von der Gesetzgebung über die Ausarbeitung von Verwaltungsvorschriften bis hin zur Gestaltung vonFörderprogrammen möglichst transparent gestaltet wird und alle Beteiligten mitgenommen werden.
Wackelige Finanzierung?
Man befrüchte, dass ein übereiltes Gesetzgebungsverfahren in Zeiten, in denen die von den Gesetzesänderungen hauptsächlich betroffenen Landwirte mit teilweise existenziellen Fragen konfrontiert seien, Gefahr laufe, den vereinbarten Weg des kooperativen Naturschutzes zu beschädigen.
Es würden sich Zweifel daran mehren, ob Finanzierungszusagen für das Artenschutzpaket aufgrund der hohen Belastungen des öffentlichen Haushalts durch die Coronakrise noch eingehalten werden können. Auch deshalb sei ein Beschluss zum jetzigen Zeitpunkt aus unserer Sicht nicht angebracht.
Erneut kommt auch die Forderung der Verbände, den im Landtag eingereichten Volksantrag mit rund 90 000 Stimmen nicht unberücksichtigt zu lassen. "Der Landtag muss sich mit den Anliegen der rund 90 000 Bürger angemessen auseinandersetzen. Das gebietet die Demokratie in unserem Land", betont Franz-Josef Müller.