"Als Alternative zum Volksbegehren haben wir heute einen Volksantrag beim Landtag gestellt, der die Grundlage für eine breite Diskussion zu den Themen Biodiversität, Artenschwund und zur Perspektive landwirtschaftlicher Betriebe legen soll." Das erklärt Werner Räpple, Präsident des Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverbandes (BLHV) heute in einer Videobotschaft als Begründung zum Volksantrag.
Die Biodiversität und der Artenschutz seien ein breites gesellschaftliches Thema, zu dem nicht nur die Landwirte ihren Beitrag leisten sollten. "Was wir brauchen, sind vernünftige, umsetzbare Lösungen, die den Artenschutz weiterbringen und gleichzeitig der Landwirtschaft Entwicklungsperspektiven bieten", erklären der LBV-Präsident Joachim Rukwied und Werner Räpple gemeinsam in einer Pressemitteilung.
Mit im Boot der Initiatoren des Volksantrages sind außerdem der Badische Weinbauverband sowie der Landesverband Erwerbsobstbau LVEO. Die Verbände betonen, dass "Kooperation statt Verbote" die Erfolgsformel sei und der gemeinsam eingereichte Volksantrag den Weg dorthin zeige.
Konkrete Inhalte des Antrags
Die beteiligten Verbände haben im Volksantrag insgesamt zehn Anliegen an den Landtag formuliert. Darin fordern sie den Landtag u.a. auf, bestehende Förderprogramme weiter zu entwickeln, damit Betriebe noch besser ihre Leistungen für die Artenvielfalt erbringen könnten. Die Landesregierung solle außerdem auch für die Wirtschaft und Zivilgesellschaft Maßnahmen und Anreize für mehr Artenschutz entwickeln und anbieten.
Die Landwirtschaftsverbände fordern außerdem eine fachlich fundierte und wirkungsvolle Pflanzenschutzmittelreduktionsstrategie, damit z.B. auch in Landschaftsschutzgebieten die Erzeugung regionaler Lebensmittel möglich bleibt.
Weitere Forderungen sind z.B. mehr Investitionen in entsprechende Forschung, die Förderung des Ökolandbaus, die Reduktion des Flächenverbrauchs sowie mehr Bildung in Sachen regionaler Ernährung und Biodiversität. Streuobstwiesen sollten zudem nicht mehr unter Biotopschutz gestellt werden. Ein neu zu schaffender "Kulturlandschaftsrat zum Erhalt von Landwirtschaft und Artenvielfalt" soll zudem die Interessen aus Umweltschutz, Landnutzung, Wirtschaft und Handeln sowie die Erkenntnisse aus der Forschung bündeln und voranbringen.
ProBiene kontert prompt
Für die Initiatoren und Mitglieder des Volksbegehrens sind diese Inhalte des Volksantrags unmotiviert, unverbindlich und ziellos. Der Sprecherkreis des Volksbegehrens, bestehend aus BUND, NABU, David Gerstmeier und Tobias Miltenberger reagierte bereits gestern Abend mit einer scharfen Pressemeldung auf den Volksantrag: "Es fehlen dort Maßnahmen zur Pestizidreduktion und die klare Benennung von konkreten Verpflichtungen. Der Antrag ist ein Ablenkungsmanöver frei nach dem Motto: Wasch mir den Pelz, mach mich nicht nass." Nur Gesetze könnten für wirksamen und verbindlichen Artenschutz in Baden-Württemberg sorgen.
Was ist ein Volksantrag?
Laut Landesverfassung hat das Wahlvolk in Baden-Württemberg das Recht einen so genannten Volksantrag zu stellen. Für seinen Erfolg müssen sich 0,5 % der Wahlberechtigten des Bundeslandes anschließen. Das entspricht derzeit ca. 40 000 Stimmen. Kommen sie zustande, ist der Landtag verpflichtet, sich mit den Anliegen im Volksantrag zu beschäftigen. Nach Ablauf einer vorgegebenen Frist wird die Stimmensammlung voraussichtlich am 17. Oktober starten.