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Abgas & Sicherheit: Die wichtigsten Neuerungen

Lesezeit: 3 Minuten

Was kommt zur nächsten Abgasstufe?


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Dieselabgase bestimmen die Nachrichten. Bei Traktoren kommt jetzt die Abgasstufe V. Was das bedeutet, haben wir Max Decker vom VDMA gefragt.


Die bisherigen Abgasregelungen reichen bis zur Stufe IV und betreffen die Leistungsklassen von 19 bis 560 kW. Für Hersteller und Kunden bedeutete das einen enormen Aufwand und hohe Kosten. Für wen und ab wann gilt die Stuf V?


Max Decker: Es geht um Traktoren und mobile Maschinen, die teils unterschiedlich behandelt werden. Teile der Verordnung gelten bereits seit dem 6.10.2016, der Rest ab dem 1.1.2017. Die Umsetzung startet allerdings erst ab dem Jahr 2018, in manchen Leistungsklassen auch später.


Nun geht es um Partikel. Wie sieht die Verschärfung derer Grenzwerte aus?


Max Decker: Bisher gab es für Traktoren und Maschinen unter 19 kW keine Regelung und zwischen 19 und 37 kW mussten sie nur die Stufe IIIA erfüllen. Diese Motoren müssen künftig direkt die Stufe V erreichen.


Für die Gruppe zwischen 19 und 37 kW liegt der Grenzwert für die Partikelmasse im Abgas 40-mal niedriger als bisher.


Künftig wird es für Motoren ab 19 kW zudem Grenzwerte für die Partikelanzahl geben – ähnlich wie beim Pkw und Lkw. Das gilt somit auch für besonders kleine Partikel, die lungengängig und damit gefährlich sind.


Ab 560 kW gab es bisher keine Abgasregelung. Künftig müssen auch diese Motoren die Stufe V erfüllen. Hier gibt es wie bei der Klasse unter 19 kW nur einen Grenzwert für die Partikelmasse, aber nicht für die Anzahl.


Wie lassen sich die Grenzwerte erreichen? Motoren mit einer Abgasrückführung haben bereits Dieselpartikel-filter an Bord. Reichen diese aus?


Max Decker: Der Einsatz von Dieselpartikelfiltern (DPF) ist bisher abhängig von der Strategie der Abgasnachbehandlung. Hier gibt es sehr unterschiedliche Ansätze. In der Regel ist ein DPF erforderlich, um die neuen Grenzwerte für die Partikelanzahl einzuhalten.


Ab wann müssen diese Lösungen in Motoren bzw. Maschinen installiert sein? Gelten Übergangsfristen?


Max Decker: Es gibt Unterschiede zwischen Traktoren und mobilen Maschinen, außerdem unterscheidet die Verordnung zwischen der Typgenehmigung und der Inverkehrbringung. Bei Traktoren variiert der Zeitpunkt je nach der Leistungsklasse. Bis 56 kW und ab 130 kW gilt der Stichtag 1.1.2019. Die Klasse 56 bis 130 kW hat noch ein Jahr länger Zeit. Dazu kommt eine Übergangsperiode von maximal 24 Monaten. Also müssen die Motoren in der Leistungsklasse 56 bis 130 kW bis spätestens zum 1. Januar 2022 die Stufe V erfüllen.


Bis zum Ablauf dieses Zeitraums können noch Maschinen der vorherigen Abgasklasse gekauft werden. Der Übergangszeitraum ist aber an Bedingungen geknüpft: Die Motoren müssen bis zum regulären Einführungstermin der Stufe V produziert und die Traktoren bzw. Maschinen müssen spätestens bis 18 Monate nach diesem Termin fertig montiert sein. Für einige Spezialmaschinen und Hersteller mit sehr geringen Stückzahlen gelten auch längere Übergangsfristen.


Was kommt nach der Abgasstufe V? Geht es dann um die CO2-Bilanz?


Max Decker: Dieses Thema wird sowohl im Lkw-Bereich als auch in der Landtechnik bereits diskutiert. Es gibt aber noch keinen konkreten Entwurf einer künftigen Verordnung. Allerdings betreut der VDMA derzeit ein Forschungsprojekt zur effizienten Kraftstoffnutzung in der Agrartechnik. Das Projekt untersucht Einsparpotenziale beim Einsatz von Landmaschinen über die gesamte Prozesskette.

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