Probefahrten, Überführungen, Fahrten zum TÜV oder zur Dekra: Wenn das Fahrzeug nicht zugelassen ist, brauchen Sie dafür eine Rote Nummer. Wegen der strengen Auflagen kommen aber nur Gewerbebetriebe an die begehrten Wechselkennzeichen, und die verleihen sie nur ungern.
Eine sehr flexible Alternative sind Kurzzeitkennzeichen, die Sie überraschend unbürokratisch bekommen.
- Kurzzeitkennzeichen sind fünf Tage gültig, aber nur für ein einziges Fahrzeug nutzbar.
- Die drei Nummernpaare rechts auf dem Kennzeichen geben das Ablaufdatum an, z. B. 30 10 13 für den 30. Oktober 2013.
- Bei Fahrten mit Kurzzeitkennzeichen brauchen die Fahrzeuge keine HU (TÜV bzw. Hauptuntersuchung), keine Abgasuntersuchung und auch keine Abgasplakette.
- Probefahrten sind erlaubt, bei Landmaschinen auch mit Anhänger und Ladung. Solche Fahrten gehören zur Erprobung.
- Außerdem erlaubt: Überführungsfahrten, Fahrten zur HU.
- Sie bekommen die Kennzeichen, ohne die Fahrzeugpapiere vorzulegen.
- Erst vor Antritt der ersten Fahrt müssen die Fahrzeugdaten endgültig ins Begleitheft eingetragen werden.
- Sie brauchen folgende Unterlagen fürs Straßenverkehrsamt: Deckungskarte der Versicherung (eVB-Nummer), Personalausweis + Meldebestätigung, als Unternehmen die Gewerbeanmeldung bzw. einen Handelsregister-Auszug sowie eine Vollmacht, wenn Sie jemanden beauftragen bzw. selbst im Auftrag handeln.
- Die Kosten sind allerdings nicht gering: Verwaltungsgebühr (10,20 €), Kennzeichen-Paar (ca. 25 €), Versicherungskosten (einige Versicherungen rechnen den Betrag an, wenn das Fahrzeug nach der Überführung dort versichert wird).