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Es geht auch ohne Rote Nummer

Lesezeit: 2 Minuten

Probefahrten, Überführungen, Fahrten zum TÜV oder zur Dekra: Wenn das Fahrzeug nicht zugelassen ist, brauchen Sie dafür eine Rote Nummer. Wegen der strengen Auflagen kommen aber nur Gewerbebetriebe an die begehrten Wechselkennzeichen, und die verleihen sie nur ungern.


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Eine sehr flexible Alternative sind Kurzzeitkennzeichen, die Sie überraschend unbürokratisch bekommen.


  • Kurzzeitkennzeichen sind fünf Tage gültig, aber nur für ein einziges Fahrzeug nutzbar.
  • Die drei Nummernpaare rechts auf dem Kennzeichen geben das Ablaufdatum an, z. B. 30 10 13 für den 30. Oktober 2013.
  • Bei Fahrten mit Kurzzeitkennzeichen brauchen die Fahrzeuge keine HU (TÜV bzw. Hauptuntersuchung), keine Abgasuntersuchung und auch keine Abgasplakette.
  • Probefahrten sind erlaubt, bei Landmaschinen auch mit Anhänger und Ladung. Solche Fahrten gehören zur Erprobung.
  • Außerdem erlaubt: Überführungsfahrten, Fahrten zur HU.
  • Sie bekommen die Kennzeichen, ohne die Fahrzeugpapiere vorzulegen.
  • Erst vor Antritt der ersten Fahrt müssen die Fahrzeugdaten endgültig ins Begleitheft eingetragen werden.
  • Sie brauchen folgende Unterlagen fürs Straßenverkehrsamt: Deckungskarte der Versicherung (eVB-Nummer), Personalausweis + Meldebestätigung, als Unternehmen die Gewerbeanmeldung bzw. einen Handelsregister-Auszug sowie eine Vollmacht, wenn Sie jemanden beauftragen bzw. selbst im Auftrag handeln.
  • Die Kosten sind allerdings nicht gering: Verwaltungsgebühr (10,20 €), Kennzeichen-Paar (ca. 25 €), Versicherungskosten (einige Versicherungen rechnen den Betrag an, wenn das Fahrzeug nach der Überführung dort versichert wird).

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