Davor haben Autofahrer Angst: Auf einer engen Straße kommt ihnen mittig ein Silogespann mit voller Fahrt entgegen. Der junge Schlepperfahrer kann sich kaum auf dem Sitz halten und zieht eine Schleppe von verwehtem Mais hinter sich her. Zu diesen – aus Sicht von Bürgern – „unheimlichen“ Begegnungen kommt es vor allem in der Maissaison. Die Akzeptanz für die Landwirtschaft sinkt.
Um den Konflikt Pkw – Landmaschine zu entschärfen, hat der Bundesverband der Lohnunternehmer freiwillige Richtlinien zusammengestellt – die teils auch für landwirtschaftliche Betriebe sinnvoll sind. Ein Auszug:
- Grundsätzlich sollen alle landwirtschaftlichen Zugmaschinen maximal 40 km/h fahren. Zusätzlicher Vorteil: Dadurch müssen Schlepper und Anhänger nur alle zwei Jahre zum TÜV.
- In Ortschaften und auf gewichtsbeschränkten Wirtschaftswegen sollen nur 30 km/h gefahren werden. Ziel: Unfälle vermeiden, Wege schonen und die Lärmbelastung senken.
- Häckseln und Biomassetransport soll, sofern es die Witterung zulässt, weder während der Nacht (22:00 bis 06:00 Uhr) noch an Sonn- und Feiertagen stattfinden.
- Windempfindliche Ladung soll abgedeckt und das Fahrzeug auf dem Feld grob vorgereinigt werden. Sollte die Straße verschmutzen, muss sie umgehend gereinigt werden.