Seit 01. Juni 2015 ist die novellierte Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Kraft. Sie wurde jetzt aufgrund diverser inhaltlicher und formaler Fehler überarbeitet. Biogasanlagenbetreiber müssen sie ab sofort einhalten. Neu geregelt hat der Gesetzgeber vor allem die Vorschriften zu Instandhaltungsmaßnahmen von Anlagen, da es hier immer wieder zu schweren Unfällen kam. Die wichtigsten Änderungen:
- Für Unfallschwerpunkte (z. B. Instandhaltung oder Betriebsstörungen) gelten besondere Regelungen.
- Für alle Instandhaltungsmaßnahmen muss der Betreiber eine Gefährdungsbeurteilung erstellen.
- Sowohl die Einteilung von Ex-Zonen als auch die Maßnahmen zum Explosionsschutz werden zukünftig ausschließlich über die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) geregelt.
- Es gibt neue Prüffristen für überwachungsbedürftige Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen.
- Bei besonders gefährlichen Arbeiten mit verschiedenen Firmen auf der Anlage ist ein Sicherheits-Koordinator Pflicht.
Die neuen Anforderungen sind nach Ansicht des Fachverbandes Biogas in der Regel gut einzuhalten. Für deren Umsetzung bietet der Fachverband den Betreibern diverse aktualisierte Arbeitshilfen sowie Zusammenfassungen der kürzlich veröffentlichten Regelwerke an (www.biogas.org).