Die Futtermittel?Hygieneverordnung verpflichtet Landwirte, die Futtermittel-Zusatzstoffe oder Vormischungen nach Anhang II einsetzen, die Anforderungen eines HACCP-Konzeptes einzuhalten. Damit Rinderhalter die Verordnung erfüllen können, hat der ZDL zusammen mit dem DBV ein praxisgerechtes Merkblatt zum Einsatz von Futterharnstoff erstellt. Download jetzt im Service unter www.topagrar.com.
${intro}