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„Nur am optimalen Standort wirtschaftlich“

Lesezeit: 3 Minuten

Wolfram Schöberl vom C.A.R.M.E.N. e.V. aus Straubing gibt Tipps zur Planung und Auslegung einer Holzgasanlage.


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Ist eine Holzgasanlage nach dem novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2017) noch wirtschaftlich?


Schöberl: Das lässt sich pauschal nicht beantworten. Wirtschaftlich sind Holzvergasungsanlagen auch nach dem EEG 2017 nur unter optimalen Bedingungen.


Für welche Betriebe kommt eine Holzgasanlage infrage?


Schöberl: Entscheidend sind ein hoher Wärme- und Strombedarf. Es sollte eine ganzjährige Wärmeverwertung mit Eigenstromnutzung und ein kostengünstiger Bezug des Brennstoffs möglich sein. Landwirtschaftliche Betriebe, die diese Kriterien erfüllen, sind gut geeignet. Zudem besitzen Landwirte meist technische Kenntnisse, die für den Betrieb einer Anlage wertvoll sind.


Welche Größenordnung sollte ein Betreiber anstreben?


Schöberl: Klassisch wird eine Anlage anhand der Höhe der ganzjährigen Wärmenutzung ausgelegt. Sie kann aber auch auf den Eigenstrombedarf angepasst werden. Die elektrische Leistung sollte nach Möglichkeit unter 100 kW bleiben, um den Strom nicht direktvermarkten zu müssen und um der Ausschreibungspflicht nach dem EEG 2017 zu entgehen. Bei dieser wird die Vergütungshöhe per Auktion ermittelt und ist schlecht zu kalkulieren. Bei einem hohen Anteil von Eigenstromnutzung könnte auch eine Förderung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) interessant werden. In diesem Fall erhalten Anlagen mit maximal 50 kW die höchsten Zuschläge pro kWh.


Wie unterscheidet sich das KWKG vom EEG?


Schöberl: Beim KWKG wird im Gegensatz zum EEG keine Vergütung pro Kilowattstunde (kWh) eingespeisten Stroms ausgezahlt, sondern ein Zuschlag für jede erzeugte kWh – egal, ob diese eingespeist oder selbst verbraucht wird. Damit ist die Förderung nach dem KWKG in erster Linie für kleine Anlagen mit einer hohen Strom-Eigennutzung interessant. Das KWKG gewährt dem Betreiber eine Förderung, bis das BHKW eine bestimmte Vollbenutzungs-Stundenzahl erreicht hat. Die Förderung setzt sich bei Anlagen bis 50 kW zusammen aus einem festgelegten Zuschlag von 8 ct/kWh für den eingespeisten sowie 4 ct/kWh für den selbst verbrauchten Strom plus dem durchschnittlichen Börsenstrompreis (ca. 2 bis 4 ct/kWh).


Auf dem Markt gibt es Anlagen zur Vergasung von Holzpellets und Hackschnitzeln. Wovon hängt es ab, für welchen Anlagentyp man sich entscheiden sollte?


Schöberl: Pellets bieten als zertifizierter Brennstoff eine hohe Betriebssicherheit und geringen Wartungsaufwand, sind aber teurer im Einkauf. Daher ist für die Entscheidung der Faktor „Arbeitszeit“ wichtig – wenn diese knapp und teuer ist, sind Pelletanlagen von Vorteil. Landwirte, insbesondere mit eigenem Wald, entscheiden sich meist für Hackschnitzelanlagen.


Was kosten Anlagen bis 50 kW?


Schöberl: Die Kosten für die Anlage an sich liegen zwischen 4000 und 6000 €/kW (elektrisch). Dazu kommen Kosten für die hydraulische und elektrische Einbindung sowie Kosten für ein neues Gebäude oder für einen Umbau.


Wie viel Wartungs- und Betreuungsaufwand benötigen diese Anlagen?


Schöberl: Das ist sehr unterschiedlich und hängt bei den Hackschnitzelanlagen stark von der Brennstoffqualität ab. Untersuchungen von in Bayern geförderten Anlagen kommen auf 1 bis 1,5 Stunden pro 1000 kWh (elektrisch) bei Hackschnitzelanlagen und etwa 0,5 Stunden pro 1000 kWh bei Pelletanlagen.


Wie lässt sich die Asche am besten entsorgen?


Schöberl: Bei dem Reststoff einer Holzvergasungsanlage handelt es sich nicht um reine Asche, sondern um ein Asche-Kohlenstoff-Gemisch, das bei jedem Hersteller etwas anders aussieht und mit mehr oder weniger PAK (Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) belastet ist. Derzeit kommt aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen nur eine kostenpflichtige Entsorgung über einen Entsorgungsfachbetrieb infrage. -neu-

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