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Start der Ernte 2024 Agrarpaket der Bundesregierung Pauschalierung

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­Standpunkt - Auch der Nachbar muss mitmachen!

Lesezeit: 2 Minuten

»Wer Maisstoppeln bis zum Frühjahr stehen lässt, hilft dem Zünsler ganz elegant über den Winter. Keine Frage, Stoppeln und Stängelreste müssen zerkleinert werden – und zwar gezielt. Doch unser Systemvergleich zeigt: Die einfache Überfahrt mit der Scheibenegge bringt kaum einen Effekt. Da muss man schon intensiver ran. Die Kosten dafür halten sich in Grenzen: Sie liegen bei maximal 2 – 3 % des Maiswertes.


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Auch das einfache Unterpflügen ohne jede Zerkleinerung der Maisreste hat sich nicht bewährt. Denn das gleichmäßige – eigentlich sehr fachgerechte Einmischen über den gesamten Pflughorizont scheidet aus. Untersuchungen aus Süddeutschland haben ergeben, dass unbeschädigte Stängelteile mindestens 10 bis 15 cm überdeckt sein müssen. Sonst gräbt sich der Zünsler an die Oberfläche. Was aber passiert, wenn man die Maisrückstände einfach tief verschüttet, weiß jeder, der auf so einem Acker schon mal mit dem Spaten unterwegs war.


Mulcher sind die Versicherung – zumindest bei Silomais erreichten sie gute Ergebnisse. Doch bei Körnermais mit viel nassem Stroh steigen die Anforderungen und die Kosten enorm. Die „ideale“ Lösung ist also noch nicht gefunden: Auch bei den besten Geräten blieben unter unseren Bedingungen mindestens rund 20 % der Pflanzenreste „zünslerfähig“. Hier müssen die Firmen deutlich innovativer werden. In einigen Regionen gibt es bereits erste Ansätze von Lohnunternehmern, die Pflanzenreste direkt bei der Maisernte z.B. mit Mulchern direkt hinter den Pflückern zu zerkleinern. Oder Schlegelmulcher werden künftig mit zusätzlichen Werkzeugen bestückt, die liegende Stängel passend aufrichten. Auch ein möglichst tiefes Abschneiden der Pflanzen kann den Zünsler auf seinem Weg in Richtung Wurzel stoppen.


Aber ein Punkt ist noch viel wichtiger: Alle Maisbauern in der Region müssen bei der Bekämpfung mitziehen. Es bringt nichts, noch so intensiv zu arbeiten, wenn der nächste Befall von der unbehelligten Nachbarparzelle ausgeht. Zünsler sind Schmetterlinge – und die können ­fliegen …«

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