Mit der EU-Verordnung zum 31.12.2020 gelten für Drohnenpiloten neue Vorschriften. Doch anstatt, dass der Gesetzgeber diese einfacher gestaltet als bisher, sind diese viel zu kompliziert. Es dürfen ab dem 1.1.2023 nur noch zertifizierte Drohnen geflogen werden. Dabei kann man nicht einmal solche kaufen. Jeder Betreiber einer Drohne mit einem maximalen Startgewicht von mehr als 250 g muss sich registrieren. Hinzu kommen unzählige verschiedene Kategorien. Können mit einer Drohne „personenspezifische Daten“ aufgenommen werden, sprich, es ist eine Kamera montiert, muss man das aufwendige EU-Fernpiloten-Zeugnis haben. Für Landwirte, die einfach nur ihre Flächen abfliegen wollen, ist das völlig überzogen. Hier müssen die Behörden dringend nachbessern.
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