Häufig sieht man bei Dunkelheit Schlepper, deren Arbeitsgeräte mit Scheinwerfern ausgeleuchtet sind.
Das kann passieren, wenn die Arbeitsscheinwerfer eines Schleppers bei Fahrten über öffentliche Straße eingeschaltete sind:
- Schlepper und mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit Arbeitsscheinwerfern ausgestattet sein
- Im öffentlichen Straßenverkehr müssen Arbeitsscheinwerfer sowohl hinten als auch vorne ausgeschaltete werden
- Ausnahme: Straßenfahrzeuge, wie Müllabfuhr oder Straßenbaufahrzeuge, wenn die Fahrt zum Arbeitsvorgang gehört, z.B. bei Straßenreinigung
- Bei der Arbeit auf dem Acker dürfen Verkehrsteilnehmer angrenzender Straßen nicht geblendet werden
- Bei vorschriftswidrigem Verwenden der Arbeitsscheinwerfer bei Straßenfahrten drohen Bußgelder in Höhe von 15€. Es gibt keine Punkte.
Dieser Verkehrstipp ist zuerst erschienen im Magazin STARK – Faszination Landtechnik.