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Verkehrstipp

Arbeitsscheinwerfer bei Straßenfahrten?

Eingeschaltete Arbeitsscheinwerfer auf öffentlichen Straßen sind vielleicht gut gemeint – aber nicht zulässig. Welche Strafen dabei drohen, lesen Sie hier.

Lesezeit: 1 Minuten

Häufig sieht man bei Dunkelheit Schlepper, deren Arbeitsgeräte mit Scheinwerfern ausgeleuchtet sind.

Das kann passieren, wenn die Arbeitsscheinwerfer eines Schleppers bei Fahrten über öffentliche Straße eingeschaltete sind:

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  • Schlepper und mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit Arbeitsscheinwerfern ausgestattet sein
  • Im öffentlichen Straßenverkehr müssen Arbeitsscheinwerfer sowohl hinten als auch vorne ausgeschaltete werden
  • Ausnahme: Straßenfahrzeuge, wie Müllabfuhr oder Straßenbaufahrzeuge, wenn die Fahrt zum Arbeitsvorgang gehört, z.B. bei Straßenreinigung
  • Bei der Arbeit auf dem Acker dürfen Verkehrsteilnehmer angrenzender Straßen nicht geblendet werden
  • Bei vorschriftswidrigem Verwenden der Arbeitsscheinwerfer bei Straßenfahrten drohen Bußgelder in Höhe von 15€. Es gibt keine Punkte.

Dieser Verkehrstipp ist zuerst erschienen im Magazin STARK – Faszination Landtechnik.

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