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topplus Breiter als 3,26 m

Brandenburg erlaubt überbreite Erntefahrzeuge mit Begleitfahrzeug im Straßenverkehr

Nach zweijährigen Verhandlungen ist es in Brandenburg gelungen, eine Erlaubnis für überbreite Erntefahrzeuge zu erzielen. Ein betriebseigenes Fahrzeug darf somit als Begleitfahrzeug fungieren.

Lesezeit: 2 Minuten

Landwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer Breite ab 3,26 m können zukünftig ein betriebseigenes Fahrzeug als Begleitfahrzeug (BF2) nutzen. So lautet der Konsens eines Verbändegesprächs mit dem Staatssekretär Rainer Genilke aus dem Infrastrukturministerium zur bisher gültigen Transportrichtlinie für Landwirtschaftliche Fahrzeuge im Straßenverkehr.

Der Landesbauernverband, der Verband der Lohnunternehmer Brandenburg, der Landesverband der Fachbetriebe Landtechnik und Metallverarbeitung Brandenburg (VLT), das Forum Natur Brandenburg sowie Abgeordnete von SPD und CDU hatten in einem zwei Jahre währenden Dialog mit dem Ministerium auf diese wesentliche Erleichterung für den Transport landwirtschaftlicher Güter hingewirkt.

Bereits im Mai beginnen mit dem Einfahren des Grünschnitt wieder landwirtschaftliche Transporte auf den Straßen. Der Landesbauernverband begrüßt daher die jetzt getroffene Zusage für eine Änderung der bisherigen Verwaltungsvorschrift.

Hintergrund

Die bisherigen Regelungen für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge sahen bei Transporten auf Fahrzeugen von 3,26 bis zu 3,49 m Breite sowie ab einer zurückzulegenden Strecke von 20 km den Einsatz eines Begleitfahrzeuges der Kategorie 3 für Schwerlasttransporte vor. Diese Begleitfahrzeuge stehen bundesweit nur in begrenzter Anzahl und nur zu bestimmten Zeiten zur Verfügung, was in einer wetterabhängigen Branche wie die Landwirtschaft wenig zielführend ist. Ihr Einsatz ist zudem mit erheblichen Kosten verbunden.

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