Das kann passieren, wenn Sie mit mangelnder Anhänger-Bremsanalage fahren. Auch abgeschaltete Bremsanlagen, wie bei einer gesperrten Auflaufbremse, sind davon betroffen.
- Vorgeschriebene Bremsen müssen funktionsfähig sein
- Laut einem ländlichen Amtsgericht kann die Betriebserlaubnis bei vorsätzlich gesperrten Auflaufbremsen erlöschen, da es sich um eine Fahrzeugveränderung handelt
- Bei mangelhafter Bremsanlage wird die Verkehrssicherheit beeinträchtigt
- Bußgeld für den Fahrer: bis zu 90€
- Bußgeld für den Fahrer bei Gefährdung oder Unfall: bis zu 135€
- Bußgeld für den Halter: bis zu 200€ und einen Punkt in Flensburg
- Bußgeld bei Transport von Gefahrengut: bis zu 500€
Dieser Verkehrstipp ist zuerst erschienen im MagazinSTARK – Faszination Landtechnik.