Frage: Ich komme aus Bayern und möchte gerne ein gebrauchtes Mähwerk bei einem anderen Landwirt in Nordrhein-Westfalen besichtigen und eventuell kaufen und abholen. Darf ich das während der Corona-Beschränkungen?
Antwort: Gemäß der Positivliste des Bayerischen Wirtschaftsministeriums ist der Landhandel mit landwirtschaftlichen Maschinen wegen der Notwendigkeit der Absicherung der Ernte von den Beschränkungen ausgenommen. Die Einschränkungen in Nordrhein-Westfalen sind nicht weitergehend. Eine Besichtigung ist möglich, zumal diese kontaktlos möglich ist und außerhalb eines Verkaufsraumes stattfindet.
Die Abholung einer gekauften Maschine ist auch unter Beachtung der derzeitigen Corona-Auflagen möglich. Nach einer Mitteilung des Zentralverbandes des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes unterfällt z. B. die Auslieferung von Fahrzeugen an die Kunden nicht dem untersagten Autohandel, sondern ist als Dienstleistung auszulegen und damit weiter zulässig. Für die Auslieferung einer schon gekauften landwirtschaftlichen Maschine kann damit nichts anderes gelten, unabhängig davon, ob sie aktuell benötigt wird oder nicht.
Im Übrigen wäre auch nach den Bayerischen Richtlinien der Landhandel mit landwirtschaftlichen Maschinen, die zur Absicherung der Ernte dringend benötigt werden, zulässig.