Frage: Ich bin Sohn eines Landwirts und habe bereits die Führerscheinklasse B. Dadurch,
dass ich öfter mal in der Landwirtschaft mitwirke und ebenfalls größere Arbeitsmaschinen
von bis zu 40km/h und Anhänger fahren muss, brauche ich den T-Führerschein.
Ist es möglich die Führerscheinklasse T überschreiben zu lassen, da ich bei dem B-Führerschein schon eine theoretische Prüfung abgelegt habe? Oder müsste ich diesen trotzdem noch einmal in der Fahrschule machen?
Antwort:
1. Die Führerscheinklasse B kann man nicht auf die Klasse T umschreiben lassen. Sie müssen also eine erneute theoretische und praktische Prüfung ablegen. Nach dem Erwerb erhält man eine neue Führerscheinkarte mit der entsprechenden Eintragung dieser Klasse.
Der T Führerschein beinhaltet Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) bis 60 km/h (allerdings erst ab 18 Jahren), sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen (Radlader, Maishäcksler, Mähdrescher etc.) mit einer bbH bis 40 km/h.
Achtung: Die Klasse T ist grundsätzlich nur auf Fahrten für die Land- und Forstwirtschaft beschränkt. Gewerbliche Fahrten (z.B. für Baustellen) sind nicht zulässig.
2. In Ihrem Führerschein der Klasse B ist automatisch die Führerscheinklasse L integriert. Mit dieser Klasse dürfen Sie Zugmaschinen mit einer bbH bis 40 km/h fahren. Allerdings dürfen Sie, wenn Sie einen Anhänger angehängt haben, nicht schneller als 25 km/h fahren. Bei Nichtbeachtung liegt ein Fahren ohne Fahrerlaubnis und damit eine Straftat vor. Ferner sind in der Klasse L Selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie zu 1) mit einer bbH bis 25 km/h enthalten.
Wie bei der Klasse T ist bei den Zugmaschinen im Bereich der Führerscheinklasse L die Verwendung grundsätzlich nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke möglich.
Hinweis: Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) heißt, welche Geschwindigkeit ist jeweils in den „Papieren“ eingetragen. Also nicht die lt. Tacho tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit
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