Frage: Ich fahre von einem Landwirt A Mais zur gewerblichen Biogasanlage B. Benötige ich dann den CE-Führerschein, weil die Anlage gewerblich ist? Oder reicht der T-Führerschein?
Antwort: Der T-Führerschein reicht aus, da Sie Biomasse transportieren. Nach Einführung des EU-Führerscheins mit den neuen Führerscheinklassen war so eine Fahrt umstritten, weil Biogasanlagen einen gewerblichen Status haben. Das Bundesverkehrsministerium hat aber dazu bereits in einem Schreiben von 2009 an den Bauernverband erklärt, dass beim Transport von Biomasse der T-Führerschein erhalten bleibt.
Klarstellung des Bundesministeriums für Verkehr (BMVBS) vom 28.07.2009 (Az. S 31/73244/60/997760) bezüglich der Fahrerlaubnisklasse L und T: Bei Beförderungen gewerblich eingestufter Biomasse (z.B. Silomais) oder land oder forstwirtschaftlicher (lof) Bedarfsgüter (z.B. Gärreste) reicht der T Führerschein. Es kommt nicht darauf an, ob eine Fahrt nach dem Güterkraftverkehrsgesetz „gewerblich“ oder „nicht gewerblich“ eingestuft ist, sondern entscheidend ist, dass es lof Zwecken dient. Es ist auch nicht davon abhängig , in welchem Zusammenhang die weitere Verwendung der Biomasse erfolgt oder in wessen Eigentum sie sich befindet. Die Beförderung von gewerblich eingestuften lof Erzeugnissen mit lof Zugmaschinen und deren Anhänger ist in solchen Fällen möglich. Gewerbliche Transporte von lof Erzeugnissen oder lof Bedarfsgütern können u.a. Silomais zur Biogasanlage, Getreide zum Landhändler, Gärreste zum Acker des Landwirts sein.