Frage: Wir haben unseren Betrieb in Süddeutschland nahe der Grenze zu Österreich. Durch längere persönliche Beziehungen zu einer österreichischen Landwirtsfamilie haben wir die Möglichkeit, dort Heu und Stroh zu verkaufen. Wir fahren die Ballen selber mit einem Schlepper (50 km/h) und Anhänger. Die Entfernung beträgt ca. 100 km. Müssen wir für diese landwirtschaftlichen Transporte Maut bezahlen? Dürfen wir unseren 50 km/h Schlepper weiter nutzen oder müssen wir diesen auf 40 km/h drosseln (eingetragene Höchstgeschwindigkeit)?
Antwort: Sie müssen in Deutschland keine Maut für den Ballentransport bezahlen. Denn land- oder forstwirtschaftliche Betriebe dürfen land- oder forstwirtschaftliche Bedarfsgüter oder Erzeugnisse für eigene Zwecke mautfrei transportieren. Dabei ist die Höchstgeschwindigkeit des Schleppers nicht relevant. Der Ballentransport fällt zweifelsfrei unter einen landwirtschaftlichen Transport. Eine Drosselung auf 40 km/h ist nicht erforderlich.
Tipp: Sie können den Schlepper bei toll-collect in die Liste der nicht mautpflichtigen Fahrzeuge eintragen lassen. Toll Collect ist ein Unternehmen in Berlin, dass die Maut auf deutschen Straßen einkassiert. Schauen Sie dafür unter www.toll-collect.de unter dem Stichwort „Mautbefreiung.“ Sie müssen sich dafür nicht registrieren. Tragen Sie den Schlepper dort in die Liste ein, vermeiden Sie Kontrollen des Bundesamtes für Güterverkehr, Kontrollverfahren oder Anhörungen.
In Österreich wissen wir bisher nur von einer Mautpflicht auf Autobahnen und „Schnellstraßen“.
Lenk- und Ruhezeiten gelten für Fahrten ab 100 km
Grundsätzlich müssen die Fahrer von Fahrzeuge-/ Kombinationen mit einem Gewicht von mehr als 3,5 t und einer Geschwindigkeit von mehr als 40 km/h bei Gütertransporten die Lenk- und Ruhezeiten einhalten. Diese werden durch vorgeschriebene und eingebaute Kontrollgeräte geprüft. Ausgenommen davon sind land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, die für land- oder forstwirtschaftliche Tätigkeiten in einem Umkreis von 100 km vom Standort des Unternehmens verwendet werden. Der Verkauf von Strohballen dient einer landwirtschaftlichen Tätigkeit, so dass dieser Transport von den Ruhezeiten ausgenommen ist.
Übrigens gilt die 100 km Regelung auch für andere Fahrzeuge in der Land- und Forstwirtschaft (z.B. Lkw), wenn der Betriebsleiter sie land- oder forstwirtschaftlich einsetzt. Somit wäre der Ballentransport sogar mit einem Lkw möglich.
Hinweis: Für die Berechnung des Umkreises von dem Ort des Unternehmens wird die politische Gemeindegrenze zugrundgelegt. Sollte die räumliche Begrenzung (hier 100 km) überschritten werden, müssen Ihre Fahrer die Lenk- und Ruhezeiten vollständig einhalten, d.h. ab Beginn der Fahrt.