Frage:
Was kann passieren, wenn ein Schlepperfahrer die vorhandenen Sicherheitsgurte auf öffentlichen Straßen nicht benutzt?
Antwort:
Nur wenn Sicherheitsgurte für das Fahrzeug vorgeschrieben sind, besteht eine Anschnallpflicht für Fahrer, aber auch Beifahrer. Handelt es sich um einen typgenehmigten Traktor nach der VO (EU) 167/2013, der nach dem 1. Januar 2016 genehmigt wurde, so ist eine Ausrüstung mit Gurten verpflichtend.
Auch Schlepper, die vor dem 1. Januar 2016 nach der EU-Richtlinie 2003/37 genehmigt sind, jedoch nach dem 1. Januar 2018 zugelassen wurden, müssen Gurte haben, so dass hier eine Anschnallpflicht besteht.
Nach welcher Vorschrift der Schlepper genehmigt wurde, kann aus den Fahrzeugpapieren entnommen werden.
- 30 € werden fällig, wenn gegen eine Anschnallpflicht verstoßen wird.
Dieser Verkehrstipp ist zuerst erschienen im Magazin STARK - Faszination Landtechnik.