Frage:
Ich möchte für einen Brennholzhändler als Aushilfe fahren. Das Holz würde ich mit 40 km/h- Schlepper und schwarzem Nummernschild vom Betriebsgelände zum Kunden fahren. Reicht dafür die Führerscheinklasse T?
Antwort:
Leider reicht der T-Führerschein in diesem Fall nicht aus. Damit der T-Führerschein greift, müssen die Fahrten mit dem Schlepper einen land- oder forstwirtschaftlichen (luf) Zweck erfüllen. Dazu muss der Betrieb zumindest als luf Betrieb gelten bzw. für einen luf Betrieb tätig sein. Als forstwirtschaftlicher Betrieb müsste er demnach forstwirtschaftliche Produkte erzeugen bzw. selber ernten. Dann müsste der Händler selber die Bäume fällen und nicht nur das Holz als verarbeitetes Produkt gewerblich handeln. Da der Brennholzhändler das Holz nur handelt, gilt er nicht als forstwirtschaftlicher, sondern als rein gewerblicher Betrieb. Darauf lässt auch das schwarze Kennzeichen schließen, das eine Steuerbefreiung des Schleppers für luf Zwecke ausschließt. Für Fahrten mit diesem Trecker brauchen Sie einen Lkw-Führerschein.