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Versicherungspflicht für Anhänger und Selbstfahrer entfällt endgültig

Die Pflichtversicherung für landwirtschaftliche Anhänger bis 25 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h wird endgültig nicht kommen, teilt der Deutsche Bauernverband (DBV) mit. Der Bundestag hatte Ende Januar 2013 das Gesetz zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften verabschiedet, dass aller Voraussicht nach am 1. März 2013 auch den Bundesrat passieren wird.

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Die Pflichtversicherung für landwirtschaftliche Anhänger bis 25 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h wird endgültig nicht kommen, teilt der Deutsche Bauernverband (DBV) mit.


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Der Bundestag hatte Ende Januar 2013 das Gesetz zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften verabschiedet, dass aller Voraussicht nach am 1. März 2013 auch den Bundesrat passieren wird. In dem Gesetz ist die dauerhafte Entfristung der Ausnahmeregelung für landwirtschaftliche Anhänger und selbstfahrende Arbeitsmaschinen enthalten. Mit der Entfristung werden Mehrkosten für die Land- und Forstwirtschaft von mindestens 20 Mio. Euro pro Jahr dauerhaft verhindert, schätzt der DBV.



Im Nachgang zu mehreren Gesprächen des Bauernverbandes mit dem Bundesjustizministerium sowie der Versicherungswirtschaft traf der Gesetzgeber nun eine neue und endgültige Regelung. Betriebsleiter können damit ihre landwirtschaftlichen Anhänger und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen in bewährter Weise über ihre freiwillige Betriebshaftpflichtversicherung versichern, was in der Regel deutlich einfacher und günstiger als im Rahmen einer Pflichtversicherung möglich ist.



Der DBV hatte sich bereits Ende 2007 erfolgreich gegen die drohende Abschaffung der Ausnahme im Pflichtversicherungsgesetz für landwirtschaftliche Anhänger bis 25 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h eingesetzt. Die Ausnahme wurde damals zunächst um fünf Jahre verlängert und Ende 2012 auf Initiative des DBV nochmals um zwei Jahre.


Der Bauernverband hatte damals wie heute zu bedenken gegeben, dass eine neue Versicherungspflicht für landwirtschaftliche Anhänger und Arbeitsmaschinen eine unnötige finanzielle und bürokratische Belastung darstelle, die mit keinem Nutzen für die Allgemeinheit verbunden ist. Die deshalb aufgestellte Forderung des DBV nach einer dauerhaften Ausnahme von der Pflichtversicherung für diese Fahrzeuge setzt der Gesetzgeber nun um. (ad)


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