In Maishochburgen mit einem hohen Wirtschaftsdüngeranfall wird das Verbot der Herbstdüngung ab dem nächsten Jahr viele Betriebe hart treffen. Insbesondere dann, wenn die Zwischenfrüchte nicht mehr gedüngt werden dürfen.
In diesen Fällen kann der Zweitfruchtanbau von Sommergetreide wie Hafer, Sommertriticale oder Hirse eine Möglichkeit schaffen, im Spätsommer noch einmal zu düngen. Voraussetzung ist jedoch, dass anstelle vom Mais GPS-Getreide oder Wintergerste angebaut wird. Die frühe Ernte ermöglicht dann den Zweitfruchtanbau.
In Niedersachsen dürfen sowohl Futtergräser als auch Zweitfrüchte unabhängig von Nmin und Ertrag mit etwa 80 kg/ha anrechenbarem Stickstoff gedüngt werden, wenn im Herbst eine Ernte erfolgt.