Nitrat lässt sich nicht wegmessen. Klar ist, je besser GW-Messstellen in Tiefenzonen ohne Denitrifikation gesetzt sind, umso realistischer werden Nitrateinträge erfasst. Es ist unverständlich, warum der einfache, aber wichtige Parameter Sauerstoffgehalt im Grundwasser bisher nicht genutzt wurde, um durch Denitrifikation beeinflusste Messstellen für die Beschreibung landwirtschaftlicher Nitrateinträge herauszunehmen. Dies hätte viele Streitdiskussionen bei der bisherigen Festsetzung der roten Gebiete verhindert.
Klar ist aber auch, wer Grundwasser schützen will, muss an der richtigen Stelle anfassen. Natürlich sollten Nährstoffbilanzen weitgehend ausgeglichen sein und eine Überdüngung vermieden werden. Doch viel wirksamer ist es, das Nitratniveau der Böden im Herbst herunterzufahren (eingeschränkte Herbst-düngung, Zwischenfrüchte, Bodenruhe), denn geringe Herbst-Nmin-Werte sind der zentrale Schlüssel für eine Trendumkehr der Nitrateinträge ins Grundwasser. Das ist seit langem bekannt und wird in freiwillig arbeitenden Trinkwasserschutzkooperationen durch die Landwirte erfolgreich umgesetzt.
Bewährtes nutzen
Warum die Erfahrungen der regionalen Kooperationen bisher bei den Neuerungen des Düngerechts 2017 und 2020 zumindest nicht als Teil der Lösung berücksichtigt wurden, ist nicht nachvollziehbar. So sind z.B. in den zurückliegenden Jahren in vielen Kooperationen Niedersachsens die Bilanzüberschüsse um 20 bis 40 kg N/ha, die Herbst-Nmin-Werte auf Flächen mit Maßnahmen um 20 bis 30 kg N/ha und die Nitratwerte im Sickerwasser um 20 bis 30 mg/l reduziert worden. Für das Trinkwasser reicht das zwar oft noch nicht aus, für das Grundwasser in den roten Gebieten wäre das aber schon ein enormer Erfolg und die Trendumkehr vielfach eingeleitet.