Wie wichtig es ist, abdriftmindernde Maßnahmen einzuhalten, zeigt ein kürzlich gesprochenes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm. Laut diesem müssen zwei Landwirte 10000 bzw. 40000 € Schadensersatz an einen ökologisch wirtschaftenden Berufskollegen zahlen. Dieser konnte 2013 einen Teil seiner Staudensellerieernte nicht mehr als Bioware vermarkten, weil ein Labor zu hohe Rückstände des Wirkstoffs Pendimethalin in den Pflanzen gefunden hat.
Sachverständige konnten die Herkunft des Pendimethalins auf eine nicht sachgemäße Applikation von Malibu durch die verurteilten Landwirte zurückführen. Diese hätten Düsen gewählt, die nicht der „guten fachlichen Praxis“ entsprächen, um eine Abdrift zu verhindern, heißt es in einer Pressemeldung vom OLG Hamm. Einer der Landwirte hätte zudem mit einem zu hohen Spritzdruck gearbeitet.
Das Landgericht Paderborn hatte die Schadensersatzansprüche des Biolandwirts zunächst abgewiesen, woraufhin er in Berufung ging. Bis zum Redaktionsschluss war das Urteil noch nicht rechtskräftig.