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Rote Gebiete: So verteilen sie sich jetzt auf Deutschland

Lesezeit: 2 Minuten

Bundesweit ändern sich zum zweiten Mal in kurzer Zeit die Roten Gebiete. Auf Druck der EU, die den emissionsbasierten Ansatz zur Binnendifferenzierung nicht akzeptiert hatte, haben Bund und Länder im Sommer 2022 die Vorschrift zur Gebietsausweisung verschärft. Nun sind wieder die Ergebnisse der Messstellen für die Einteilung in ein Rotes Gebiet maßgeblich. Nach ersten Schätzungen des Bundeslandwirtschaftsministeriums wächst damit die Fläche der Roten Gebiete bundesweit um bis zu 45%.


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Teils eine Verdreifachung


Eine top agrar-Recherche fasst den aktuellen Stand zusammen. Eigentlich mussten die Bundesländer bis zum 30. November 2022 die Roten Gebiete neu ausweisen. Das haben aber nicht alle geschafft. In Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, im Saarland und in Sachsen-Anhalt stand die Veröffentlichung zu Redaktionsschluss noch aus.


Wie die Übersicht zeigt, verändern sich die Gebiete besonders stark in Nordrhein-Westfalen und Brandenburg. Hier hat sich die Fläche in etwa verdreifacht. Verdoppelt hat sie sich in Schleswig-Holstein. Das einzige Land, in dem sich der Flächenumfang verkleinert, ist Niedersachsen. Allerdings waren die Niedersachsen auch bisher mit 24,5% der Landwirtschaftsfläche Spitzenreiter in Deutschland. Den geringsten Flächenanteil hat aktuell Baden-Württemberg mit nur 1,9% landwirtschaftlicher Fläche in Roten Gebieten.


Innerhalb der Gebietskulisse gelten nach wie vor bundesweit einheitlich folgende Düngeregeln:


  • Stickstoffdüngung 20% unter Bedarf im Durchschnitt der Flächen.
  • Schlagbezogene Obergrenze von 170 kg organischen Stickstoff.
  • Herbstdüngung in Ausnahmefällen.
  • Verpflichtender Zwischenfruchtanbau vor Sommerkulturen, die gedüngt werden sollen.
  • Sperrfristverlängerung für Festmist auf drei Monate (1.11. bis 31.1. auf Acker und auf Grünland vom 1.10. bis zum 31.1.).


War es das Jetzt?


Mit der Neuausweisung erhofft sich das Bundeslandwirtschaftsministerium, dass die EU-Kommission das weiterhin offene Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Missachtung der Nitratrichtlinie einstellt. Damit wären dann auch die weiterhin angedrohten Strafzahlungen gegen Deutschland vom Tisch.

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