Im Norden der Kranich, im Süden Dohlen, Saatkrähen und andere Störenfriede: Die Schäden durch Vögel in Feldbeständen sind lokal enorm und können Landwirte zur Verzweiflung treiben. Abwehr ist oft schwierig bis unmöglich, zumal viele Arten geschützt und von der Bejagung ausgenommen sind. So auch die Saatkrähe. Dennoch will die Bundesregierung daran nichts ändern.
Nur „lokales Phänomen“
In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion räumt die Bundesregierung zwar ein, dass der Saatkrähenbestand in Deutschland „einen positiven Trend“ aufweist. Dies sei aber nicht in allen Regionen und in gleichem Maß der Fall. In Sachsen etwa sei die Krähenart in der Roten Liste weiter als „stark gefährdet“ gekennzeichnet.
Schäden in der Landwirtschaft sind zudem nach Darstellung des Bundes kein flächendeckendes, sondern ein lokales Phänomen im süddeutschen Raum. Quantifizierbare Angaben liegen ihr nicht vor. Die Bundesregierung verweist zudem darauf, dass Saatkrähen durch das Fressen von „Schadinsekten“ auch dazu beitragen könnten, landwirtschaftliche Schäden zu vermeiden.
Ausnahmeregelungen zur Bejagung reichen aus
Ein Absenken des Schutzstatus dagegen befürwortet die Bundesregierung nicht. Die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten - insbesondere das Erteilen einer artenschutzrechtlichen Ausnahme - reichten aus, um etwaige Probleme in den Ländern zu lösen. Es bedürfe dazu keiner Änderung der EU-Vogelschutzrichtlinie, schreibt die Bundesregierung.
Sie schlägt darüber hinaus vor, im Problemfall verstärkt auf nichtletale Maßnahmen zur „Vergrämung“ der Vögel zu setzen. Das wären unter anderem Knallapparate, Ballons, Flatterbänder oder der Einsatz von Greifvögeln.