${intro}
BGH Erntegut-Urteil
Auch Landwirte mit Z-Saatgut sollen Kaufbelege bei STV einreichen
Die Saatguttreuhand schlägt vor, dass sich auch die Z-Saatgutnutzer bei der STV registrieren und Kaufbelege und den Anbauumfang der einzelnen Fruchtarten angeben müssen.
Mehr zu dem Thema
Die Redaktion empfiehlt
Urteil
EuGH: Vierfache Saatgut-Nachbaugebühr der Saatgut-Treuhandverwaltung unzulässig
News
Saatguturteil des BGH: "STV hat nicht das Recht, die Daten zu nutzen!"
Aufpassen beim Nachbau
Vor-Ort-Kontrolle, Nachfragen beim Aufbereiter, Mahnungen: Was darf die STV?
Nicht einfach liegen lassen
Nachbauerklärung: Muss man sie abgeben?
${intro}
${title}
Bundesrechnungshof rügt Bauern
Hinterziehen Landwirte massenhaft Steuern für Subventionen?

Pflanzenschutztipps 16.4.2025
Das Infektionsrisiko für Getreidekrankheiten steigt

Ertappt
Englischer Promi-Bauer wegen 1,8 Mio. Pfund Mehrwertsteuerbetrug in Haft

Synergien nutzen
Neue Struktur bei Müller Fleisch - Die Chefs kümmern sich um den Einkauf
