Bayer hat auch im dritten US-Berufungsverfahren wegen angeblicher Krebsrisiken durch Glyphosat eine Niederlage einstecken müssen. Das zuständige Gericht in San Francisco bestätigte am Montag ein Urteil, dass Bayer für Krebserkrankungen der Kläger Alberta und Alva Pilliod haften muss.
Eine Geschworenenjury hatte den Konzern 2019 zunächst zu Schadensersatz- und Strafzahlungen von rund 2 Mrd. US-Dollar an das Ehepaar verurteilt. Später war der Betrag auf 86,7 Mio. Dollar (73,9 Mio. €) reduziert worden, meldet die dpa.
Der Konzern will das Urteil demnach respektieren, sei aber weiterhin nicht damit einverstanden. Das Urteil sei nicht durch die Beweislage beim Prozess oder geltendes Recht gedeckt. Der Konzern sondiere seine Optionen für eine erneute Überprüfung des Falls, heißt es.
Bislang wurden drei Fälle wegen möglicher Glyphosatfolgen vor Gerichten verhandelt, alle drei Prozesse verlor der Dax-Konzern. Auch in Berufungsverfahren hatte Bayer bislang keine Erfolge. Die Leverkusener setzen aber große Hoffnungen darauf, eines der Urteile vom Obersten US-Gerichtshof kippen zu lassen. Bayer hat unterdessen neue Rückstellungen in Höhe von 4,5 Mrd. Dollar gebildet. Mehr als 11 Mrd. Dollar liegen bereits für ein Vergleichspaket zur Beilegung von US-Klagen an der Seite.