Bayer-Monsanto steigt aus einem US-Vergleichsverfahren für mögliche künftige Kläger aus und will den Verkauf von Roundup an US-Privatkunden überprüfen. Zuvor hatte ein Bundesrichter in San Francisco den Vorschlag für eine Vereinbarung zwischen Bayer und Klägeranwälten zurückgewiesen.
Die Entscheidung des Richters Vince Chhabria mache es unmöglich, den vorgeschlagenen nationalen Lösungsmechanismus unter der Aufsicht dieses Gerichts weiterzuentwickeln, "der die fairste und effizienteste Lösung für alle Parteien gewesen wäre", teilt Bayer in einer Pressinformation mit. Es gebe aber rechtliche und kommerzielle Maßnahmen, die in Summe ähnliche Sicherheit in Bezug auf mögliche künftige Klagen schaffen. "Diese werden wir so schnell wie möglich umsetzen. Entscheidend ist, dass sowohl die Wissenschaft als auch die Schlussfolgerungen von sämtlichen Regulierungsbehörden weltweit die Sicherheit von Glyphosat-basierten Herbiziden weiterhin bestätigen", heißt es weiter.
Bayer kündigt nun eine Reihe von Maßnahmen zur Lösung potenzieller künftiger Glyphosat-Klagen an. Das neue Maßnahmenpaket umfasst sowohl rechtliche als auch kommerzielle Schritte, die dazu dienen, mit den Risiken aus dem Rechtskomplex in einer Weise umzugehen, die mit dem bislang vorgeschlagenen Lösungsmechanismus vergleichbar ist.
Glyphosat ist unbedenklich
Vergangene Woche hat die US-Umweltbehörde EPA bei einem US-Berufungsgericht eine Stellungnahme eingereicht, in der sie erneut bestätigt, dass von Glyphosat „keine bedenklichen Risiken für die menschliche Gesundheit ausgehen“.
Bayer stellt klar, diese Maßnahmen allein aus dem Grund zu treffen, die Rechtsrisiken zu minimieren, nicht weil man Bedenken in Bezug auf die Sicherheit der Produkte hätte.
Der Plan umfasst fünf Maßnahmen:
1. Einrichtung und Bewerbung einer neuen Internetseite mit wissenschaftlichen Studien zur Sicherheit von Glyphosat-basierten Produkten und ein Antrag bei der US-Umweltbehörde EPA, entsprechende Hinweise auf Etiketten von Roundup-Produkten drucken zu dürfen. Dazu gehört ein Link auf den Etiketten für alle Roundup-Produkte, der Konsumenten und professionelle Nutzer zu einer Internetseite führt, die Bayer betreibt und bewirbt und wissenschaftliche Studien enthält, die für die in den Rechtsstreitigkeiten vorgebrachten Sicherheitsbedenken relevant sind.
2. Das Unternehmen wird weiterhin auf dem US-amerikanischen Privatkundenmarkt aktiv sein, aber umgehend mit Partnern über die Zukunft von Glyphosat-basierten Produkten auf diesem Markt diskutieren, da die ganz überwiegende Mehrheit der Kläger im Glyphosat-Rechtsstreit behauptet, Roundup-Produkte für Privatzwecke verwendet zu haben. Diese Diskussionen betreffen nicht die Verfügbarkeit von Glyphosat-basierten Produkten für professionelle Nutzer und die Landwirtschaft.
3. Lösungsmechanismus für künftige Klagen und unabhängiges wissenschaftliches Beratungsgremium. Das Unternehmen wird andere Lösungen für potenzielle künftige Klagen zu Roundup prüfen. Solche Programme würden helfen, potenzielle künftige Klagen von Einzelpersonen beizulegen. Zudem prüft Bayer, wie ein unabhängiges wissenschaftliches Beratungsgremium eingerichtet werden könnte, in dem externe Experten die wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Sicherheit von Roundup überprüfen.
4. Weiteres Vorgehen bei Vergleichen zu aktuellen Klagen wird überprüft. Das Unternehmen ist weiterhin offen für Vergleichsverhandlungen soweit die Kläger den Teilnahmekriterien entsprechen und angemessene Ergebnisse erreicht werden können. Bayer möchte die Klagen gütlich beilegen, um die Rechtsstreitigkeiten und Haftungsrisiken zu beenden, allerdings behält sich das Unternehmen vor, regelmäßig zu prüfen, ob dieser Ansatz noch im besten Interesse des Unternehmens ist.
5. Fortsetzung der Berufungsverfahren. Die Berufungsverfahren in den beiden Fällen Hardeman und Pilliod werden weiter betrieben.
Bayer ist überzeugt, dass dieser neue Fünf-Punkte-Plan aus rechtlichen und kommerziellen Maßnahmen ein guter Weg ist, um die Risiken durch mögliche künftige Rechtstreitigkeiten zu Roundup zu minimieren.