Will man Landwirte für den Vertragsmoorschutz gewinnen, dürfen auch deren wirtschaftliche Erwägungen nicht außer Acht gelassen werden. Das belegt die Studie eines Forscherteams um Prof. Uwe Latacz-Lohmann vom Institut für Agrarökonomie der Universität Kiel.
Das Team hatte Einflussfaktoren auf die Bereitschaft von Landwirten zur Teilnahme an Moorschutzprogrammen untersucht. Dazu stellt Latacz-Lohmann fest, dass landwirtschaftlich bewirtschaftete und drainierte Moore trotz ihres vergleichsweise geringen Anteils von rund 5 % an der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche für etwa die Hälfte der gesamten Treibhausgas-(THG)-Emissionen aus der landwirtschaftlichen Bodennutzung verantwortlich seien.
Als nahezu punktförmige Emissionsquellen seien die Moore daher eine wichtige Ansatzstelle für klimapolitische Maßnahmen. Diese könnten von einer Extensivierung über eine Umwandlung von Acker- zu Grünland bis zu einer Nutzung mit Schilf-, Rohrglanzgras- oder Erlenkulturen reichen, wobei damit eine Anhebung des Grundwasserstandes verbunden sein müsste.
Die Umsetzung solcher Konzepte setze jedoch die Kooperation der betroffenen Landwirte voraus, da weitergehende Schutzmaßnahmen nur auf freiwilliger Basis im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen umzusetzen seien, betont der Kieler Agrarökonom. Mögliche Maßnahmen beinhalten unter anderem eine Anhebung des Wasserstandes sowie Einschränkungen bei der Düngung und Grünlanderneuerung.
Bei Abschluss eines Vertrages erhält der Landwirt im Gegenzug eine jährliche Ausgleichszahlung. Zudem wurden auch unterschiedliche Boni offeriert, um die teilnehmende Fläche zu erhöhen und Arrondierungsprobleme zu reduzieren.
Das ist den Bauern besonders wichtig
Bei einer Befragung kam heraus, was den Bauern wichtig ist:
- Düngung muss erlaubt bleiben; wenn nicht, muss es hohe Kompensationen geben
- kein generelles Grünlanderneuerungsverbot
- keine hohen Wasserstandsanhebungen
- nur kurze Vertragslaufzeiten, selbst fünf Jahre sind evt. schon zu lang; oder wenn dann Ausgleich mit 290 Euro/ha pro Jahr Kompensation als bei kürzeren Laufzeiten. Für 20-jährige Vertragsdauer oder die Eintragung einer Grunddienstbarkeit müsste es bis zu 1.700 Euro/ha an Kompensation geben.
Latacz-Lohmann räumt ein, dass die möglichen THG-Einspareffekte so vergleichsweise gering ausfallen dürften. Nach seiner Einschätzung erscheint es deshalb geboten, nach geeigneten Kommunikationsstrategien zu suchen, um die betroffenen Landwirte überzeugend über den Nutzen der Produktionseinschränkungen für das Klima zu informieren.