Der Bundesrat befasst sich mit den Bienenleitlinien der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Das Land Berlin hatte dazu, unterstützt von Hamburg, einen Entschließungsantrag eingebracht, der am vergangenen Freitag zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen wurde.
Betont wird darin, dass die von der EFSA in Angriff genommene Überarbeitung der Leitlinien ausschließlich der Anpassung an neue wissenschaftliche Erkenntnisse dienen dürfe. „Nicht akzeptabel“ wäre es hingegen, den bestehenden hohen wissenschaftlichen Standard der Vorgaben grundsätzlich abzusenken.
In diesem Zusammenhang wird nicht nur die Bedeutung der Bestäuberinsekten, sondern auch die Notwendigkeit betont, bei der Beurteilung der Bienengefährlichkeit von Pflanzenschutzmitteln nicht allein die Wirkungen auf die Honigbiene zu berücksichtigen, sondern darüber hinaus auch die Effekte auf Wildbienen einzubeziehen.
Die Bundesregierung soll sich dem Antrag zufolge auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass die Prüfung von Pflanzenschutzmitteln hinsichtlich ihrer chronischen Auswirkungen sowie ihrer Effekte auf Bienenlarven und Wildbienen als verbindlicher Standard in den Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel festgelegt wird, und zwar auch bei der Erneuerung einer Genehmigung.
Die EFSA hatte 2013 auf Ersuchen der EU-Kommission das Leitliniendokument entwickelt, in dem die Risiken für Honigbienen und ihre Larven sowie für Hummeln unter Berücksichtigung unterschiedlicher Expositionswege gegenüber Pflanzenschutzmitteln berücksichtigt werden. Die Umsetzung war erst im vergangenen Sommer wieder einen Schritt vorangekommen, als sich die Mitgliedstaaten im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (SCoPAFF) für einheitliche Grundsätze bei der Bewertung der Risiken von Pflanzenschutzmitteln für Bienen ausgesprochen hatten - allerdings war dabei nur ein Teil der Leitlinien berücksichtigt wurden.
Ende September startete die EFSA eine zweite Konsultation zur Überprüfung der Leitlinien zum Bienenschutz gestartet und beauftragte verschiedene Akteure aus Interessengruppen und der Wissenschaft aus den EU-Mitgliedstaaten damit, zu den überarbeiteten Leitlinien Stellung zu nehmen.