Der Bundesrat lässt sich Zeit mit seiner Entschließung zu Glyphosat. Der Antrag von Thüringen, bereits heute eine Entschließung für eine weitreichende Einschränkung der Glyphosatanwendung zu fassen, fand in der Plenarsitzung keine Mehrheit. Der im Dezember vom Freistaat und Bremen eingebrachte Entschließungsantrag wurde zurück in die Ausschüsse überwiesen. Der Agrarausschuss hatte zuvor weiteren Beratungsbedarf angemeldet.
Thüringens Umweltministerin Anja Siegesmund hatte im Plenum vergeblich an die Länder appelliert, keine Zeit verstreichen zu lassen. Man müsse die Einschränkung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel endlich angehen, so die Grünen-Politikerin. Sie wies darauf hin, dass drei Monate nach der Genehmigung auf EU-Ebene für alle derzeit in Deutschland zugelassenen glyphosathaltigen Pflanzenschutzmittel ein Antrag auf Erneuerung der Zulassung gestellt werden müsse.
In dem Entschließungsantrag wird ein Glyphosatverbot bei der Vorerntebehandlung sowie im Haus- und Kleingartenbereich, an öffentlichen Verkehrsflächen und in öffentlichen Einrichtungen wie Kindertagesstätten und Grünanlagen gefordert. Zudem wird die Bundesregierung aufgerufen, spezielle Anwendungsregelungen mit der Zulassung einzuführen, die den notwendigen Schutz der Biodiversität gewährleisten.