Die zwischen dem Bundeslandwirtschaftsministerium und dem Bundesumweltministerium abgestimmten Maßnahmen sollen den Brüsseler Erwartungen Rechnung tragen, die aus dortiger Sicht nach wie vor bestehenden Lücken im hiesigen Düngerecht zu schließen und damit für einen wirksameren Grundwasserschutz sorgen.
Die Maßnahmenliste umfasst insbesondere strengere Vorgaben für Gebiete mit hoher Nitratbelastung. Dazu zählen ein verpflichtender Zwischenfruchtanbau vor Sommerkulturen sowie ein Verbot der Herbstdüngung bei Wintergerste und Winterraps. Zudem sollen in den sogenannten roten Gebieten die geltenden Sollwerte für die Düngebedarfsermittlung um 20 % niedriger liegen als andernorts. Schließlich soll die Einhaltung der Stickstoffobergrenze von 170 kg pro Hektar und Jahr für organische Düngemittel nicht mehr aufgrund von Durchschnittswerten, sondern schlagbezogen erfolgen. Generell sollen die Länder in den roten Gebieten größere Spielräume erhalten, um weitergehende Maßnahmen zur Reduzierung der Nitratbelastung zu ergreifen.
„Die deutsche Düngeverordnung widerspricht weiterhin in wesentlichen Punkten dem EU-Recht zum Grundwasserschutz und muss dringend geändert werden“, erklärte derweil Grünen-Agrarsprecher Friedrich Ostendorff. Die wiederholte Behauptung von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner, die Düngeverordnung sei durch EU-Recht gedeckt, erweise sich damit als falsch. AgE